Ihr wichtigster Geschäftspartner heißt Finanzamt
Von jedem zusätzlichen Euro bleibt gut die Hälfte. Außer, Sie nutzen Ihre Abzüge.
Nach zehn Jahren im Beruf fragen sich viele, wo das Geld geblieben ist. Meist fehlt nur die richtige Reihenfolge. Die bringen wir in Ihre Finanzen.
90 Sekunden · keine Unterlagen nötig · Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Von jedem zusätzlichen Euro bleibt gut die Hälfte. Außer, Sie nutzen Ihre Abzüge.
Es sichert eine Grundversorgung, ersetzt aber keinen Vermögensaufbau.
Wer mit 32 statt mit 42 startet, erreicht mit derselben Rate deutlich mehr.
Die Basisrente ist bis 30.826 € im Jahr abzugsfähig, abzüglich Ihrer Beiträge zum Versorgungswerk. Was frei bleibt, verfällt jedes Jahr am 31. Dezember.
Erst der Steuerabzug, dann die Anlage.
Im Vertrag arbeiten die vollen 12.000 €, nicht garantiert verzinst. Die spätere Rente wird versteuert. Keine Steuerberatung; die Prüfung erfolgt mit Ihrem Steuerberater.
Zwei Schieberegler, eine Zahl. Sie brauchen dafür weder Unterlagen noch uns — nur den ungefähren Jahresbeitrag an Ihr Versorgungswerk.
Pro Jahr, inklusive Arbeitgeberanteil. Der genaue Wert steht auf Ihrer Beitragsbescheinigung — für die Größenordnung genügt eine Schätzung.
Voreingestellt sind 44,3 % — Spitzensteuersatz von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Den genauen Wert kennt Ihr Steuerberater.
Zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben den doppelten Höchstbetrag.
Modellrechnung nach § 10 Abs. 3 EStG, Rechengrößen 2026. Vereinfacht: Die tatsächliche Abzugsfähigkeit hängt von weiteren Faktoren ab, etwa Beiträgen zu anderen Basisversorgungen. Keine Steuerberatung — die Prüfung erfolgt gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Vier Bausteine, gewichtet nach Ihrem Alter, Steuersatz und Ihren Plänen.
Basisrente mit Steuerabzug im selben Jahr.
Jederzeit verfügbar. Die Reserve für Praxis, Immobilie oder Auszeit.
Der Mieter tilgt mit, das Finanzamt beteiligt sich.
Edelmetalle und Beteiligungen als Beimischung.
Rendite, Kosten und Flexibilität: Diese drei Größen bringen wir in einem Plan zusammen, statt einzelne Produkte nebeneinander zu stellen.
Ihre Mischung rechnen wir im Vermögens-Check durch.
Hinweis zum Erlaubnisumfang: Unsere Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO umfasst offene Investmentvermögen. Eine Erlaubnis nach § 34c GewO (Immobilienvermittlung) oder § 34i GewO (Immobiliardarlehen) besteht nicht. Immobilien und Finanzierungen ordnen wir konzeptionell ein und binden für die Umsetzung entsprechend zugelassene Kooperationspartner ein. Einzelheiten im Impressum.
Entscheidend ist, dass es überhaupt läuft.
Modellrechnung: 9.000 € pro Jahr, 25 Jahre, 5 % Rendite p. a., ohne Kosten und ohne Garantie. Keine Anlageberatung.
Ihr Einkommen über ein Berufsleben ist Ihr größter Wert und oft am schwächsten abgesichert.
Je jünger und gesünder Sie einsteigen, desto günstiger.
Die Bank fragt nach Eigenkapital, Bonität und Konzept. Wer früh plant, verhandelt besser.
Verfügbar halten. Es entscheidet über den Zinssatz.
Kredite und Dispo rechtzeitig aufräumen.
Vorher gesund abschließen, ohne Zeitdruck.
Einzelpraxis, BAG oder MVZ: Optionen für Sie und Ihren Steuerberater aufbereitet.
Kapitalbedarf gerechnet, Bankunterlagen vorbereitet, Absicherung vor der Unterschrift geordnet. Darlehen vermitteln zugelassene Partner.
Fehler, die wir verhindert haben:
Praxisfinanzierung: Gründung und Übernahme Praxisversicherung von Anfang an
Fünf Fragen, rund 90 Sekunden. Sie erhalten eine erste Einschätzung, welcher Hebel bei Ihrer Situation zuerst greift — und einen Terminvorschlag für das kostenfreie Erstgespräch.
Das Versorgungswerk ist deutlich besser als die gesetzliche Rente — aber es ist eine Grundversorgung, keine Vermögensplanung. Es partizipiert kaum am Kapitalmarkt, seine Leistungszusagen wurden in den letzten Jahren bei vielen Kammern abgesenkt, und es lässt Ihren Sonderausgabenrahmen oft nur teilweise ausgeschöpft. Was danach frei bleibt, ist genau der Hebel, um den es hier geht.
Ja, und das ist die ehrliche Kehrseite: Eine Basisrente ist nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht vererbbar im klassischen Sinn und wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Deshalb ist sie nie der einzige Baustein. In der Praxis kombinieren wir sie mit einem frei verfügbaren Depot — der Steuervorteil dort, die Flexibilität hier. Wie das Verhältnis aussieht, hängt von Ihrem Steuersatz und Ihren Plänen für die nächsten zehn Jahre ab.
Genau deshalb gibt es uns. Ihr Aufwand: ein Erstgespräch von 15 Minuten, eine Bestandsaufnahme von rund 90 Minuten, dann eine Entscheidung. Anträge, Rückfragen der Versicherer, Kündigungen alter Verträge und die Abstimmung mit dem Steuerberater übernehmen wir. Danach reicht ein Termin im Jahr.
Dann ändert sich Ihre Steuersituation grundlegend — und ein Konzept, das für Angestellte gebaut wurde, muss mitwachsen. Wir planen deshalb von Anfang an mit Nachversicherungsgarantien in der Arbeitskraftabsicherung und mit Liquidität, die für Eigenkapital verfügbar bleibt. Wer das erst beim Praxiskauf regelt, zahlt drauf.
Nein. Erstgespräch, Bestandsaufnahme und Konzept sind kostenfrei; wir werden von den Produktgebern vergütet, wenn etwas umgesetzt wird. Auf Wunsch legen wir die Vergütung jedes Vertrags offen, bevor Sie unterschreiben. Wird nichts umgesetzt, entstehen Ihnen keine Kosten.
Kein Verkaufsgespräch, keine Unterlagen nötig. Wir hören zu, ordnen ein und sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Aufwand für Sie lohnt.
Inhaltlich verantwortlich: Benedict Hintz, Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO) · Letzte inhaltliche Änderung:
Kurz prüfen, ob sich das für Sie lohnt Fünf Fragen, rund 90 Sekunden.
Ihre Situation prüfen Kein Verkaufsgespräch