Ausgangslage: Eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis mit zwei
Ärzten, sechs MFA und einer Reinigungskraft im Minijob. Drei MFA arbeiten in Vollzeit
(35 bis 40 Stunden), drei in Teilzeit (25 bis 30 Stunden), zwei davon mit Kindern.
Innerhalb eines Jahres haben zwei MFA gekündigt. Eine Gehaltsrunde hat es gerade
gegeben.
Anamnese: Im Gespräch zeigt sich, dass für drei Mitarbeitende
bereits Direktversicherungen laufen, die beim Vorgänger abgeschlossen wurden. Den
Zuschuss kennt niemand genau, die Teilzeitkräfte haben nie etwas angeboten
bekommen. Die Kündigungen hatten mit dem Dienstplan zu tun, aber auch mit dem
Eindruck, dass die Praxis „nichts extra“ bietet.
Diagnose und Plan: Statt einer weiteren Gehaltsrunde wird
ein Paket für das ganze Team geprüft: ein einheitlicher, dokumentierter Zuschuss
zur Betriebsrente, für die Teilzeitkräfte ergänzt um einen arbeitgeberfinanzierten
Beitrag, sowie ein Gesundheitsbudget, das vollständig über den steuerfreien
Sachbezug finanziert wird. Eine zusätzliche Guthabenkarte gibt es nicht, damit die
50-Euro-Grenze eingehalten bleibt. Für Rücken und Stressbewältigung kommen
zertifizierte Präventionskurse nach § 3 Nr. 34 EStG hinzu. Die Reinigungskraft wird
in den Gesundheitssachbezug einbezogen.
Größenordnung: In unserer Beispielrechnung für diese Konstellation
liegt ein Gesundheitssachbezug von 50 € je MFA und Monat rund 4.000 € im Jahr unter
den Kosten einer Gehaltserhöhung mit derselben Nettowirkung. Für die drei
Teilzeitkräfte erstattet das Finanzamt 30 % eines Arbeitgeberbeitrags von 80 € im
Monat, zusammen 864 € (§ 100 EStG). Rechenweg und Annahmen:
Quellen und Rechenwege.
Einführung: Das Steuerbüro rechnet die Wirkung auf den Gewinn,
das Lohnbüro richtet die Lohnarten ein, in einer Teambesprechung werden die
Leistungen erklärt. Die bestehenden Verträge bleiben erhalten.
Das Beispiel ist frei zusammengestellt und dient der Veranschaulichung. Es enthält
bewusst keine Zahlen zur Wirkung, weil Kosten und Effekt von Praxis zu Praxis
unterschiedlich sind.