Finanzberatung für ZFAGefragt im Beruf. Abgesichert im Leben.
Sie wissen besser als die meisten, was Zahnersatz kostet und wie schnell der
Rücken bei der Arbeit am Stuhl nachgibt. Diese Seite zeigt, welche Leistungen
Ihre Zahnarztpraxis anbieten kann und wie Sie Ihre eigene Vorsorge ordnen —
verständlich, ohne Fachjargon und vertraulich gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
Stand: September 2026 · kostenfrei und unverbindlich
Was die Zahnarztpraxis zahlen kann
Bruttogehalt
Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente
Gesundheitsbudget
Sachbezüge
Mehr für Sie+
AltersvorsorgeGesundheitTeilzeit eingeplant
Ihre Ausgangslage
Ihr Beruf ist gefragt. Ihre Vorsorge ist oft nicht geregelt.
In der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit standen Zahnmedizinische
Fachangestellte für 2024 auf Platz eins aller Engpassberufe. Zahnarztpraxen
brauchten im Schnitt mehr als vier Monate, um eine Stelle zu besetzen. Das stärkt
Ihre Position — auch wenn es um Leistungen neben dem Gehalt geht.
Wie viel gesetzliche Rente Sie heute erwarten können, steht in Ihrer
Renteninformation. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt sie jährlich, sobald
Sie 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Wenn Sie
sie gerade nicht finden: Sie lässt sich bei der Rentenversicherung erneut anfordern.
Mit ihr beginnt jede ehrliche Rechnung.
Ein Tarifvertrag für ZFA gilt nur dort, wo beide Seiten tarifgebunden sind. In
vielen Zahnarztpraxen werden Gehalt und Zusatzleistungen deshalb individuell
vereinbart. Umso wichtiger ist es zu wissen, was Sie fragen können.
Leistungen der Praxis
Was Ihre Zahnarztpraxis für Sie zahlen kann
Für Zahnarztpraxen gelten dieselben steuerlichen Regeln wie für Arztpraxen.
Diese vier Leistungen sind die wichtigsten.
Betriebsrente mit Zuschuss
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine
Betriebsrente umzuwandeln. Spart die Praxis dabei Sozialabgaben, legt sie 15 % des
Betrags dazu. Viele Praxen geben freiwillig mehr.
§ 1a BetrAVG, § 3 Nr. 63 EStG
Gesundheitsbudget
Über eine betriebliche Krankenversicherung kann Ihnen die Praxis einen festen
Jahresbetrag für Gesundheitsleistungen zur Verfügung stellen, etwa für Brille,
Vorsorge oder Zahnersatz. Welche Leistungen genau dazugehören, bestimmt der Tarif.
freiwillige Leistung der Praxis
Sachbezug bis 50 € im Monat
Zusätzlich zum Gehalt und steuer- und abgabenfrei. Am meisten bringt er, wenn er
vollständig in Ihr Gesundheitsbudget fließt, statt als Gutschein ausgezahlt zu
werden. Die Grenze gilt für alle Sachbezüge zusammen.
§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG
Förderung bei kleinerem Einkommen
Verdienen Sie weniger als die gesetzliche Lohngrenze, etwa in Teilzeit, kann Ihre
Praxis zusätzlich einen eigenen Beitrag zu Ihrer Betriebsrente zahlen, von dem ihr
das Finanzamt einen Teil erstattet.
§ 100 EStG
Die Leistungen im Detail, mit Werten für 2026, finden Sie auf der Seite
bAV und bKV in der Arztpraxis.
Ausführlich aus Sicht der Mitarbeitenden erklärt sind sie unter
Benefits für MFA —
für ZFA gilt dasselbe.
Ihre eigene Vorsorge
In welcher Reihenfolge Sie vorsorgen
Nicht alles auf einmal, und nicht das Produkt zuerst. Die Reihenfolge
entscheidet, ob Ihre Vorsorge im Ernstfall trägt.
Arbeitskraft absichern. Ihr Einkommen hängt an Ihren
Händen, Ihren Augen und Ihrem Rücken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist oft
die wichtigste Absicherung — und wird mit jedem Jahr und jeder Diagnose teurer
oder schwerer zu bekommen.
Rücklage bilden. Ein Polster für unerwartete Ausgaben,
damit Sie Ihre Vorsorge nicht bei der ersten Waschmaschine anfassen müssen.
Leistungen der Praxis nutzen. Zuschuss zur Betriebsrente
und Gesundheitsbudget sind Geld, das sonst niemand bekommt.
Eigene Altersvorsorge ergänzen. Etwa über einen
regelmäßigen Sparplan in Investmentfonds. Mit Kursschwankungen, ohne Garantie —
dafür mit Zeit auf Ihrer Seite.
Vertraulich
Ihr Arbeitgeber erfährt nichts von Ihrem Gespräch
Was Sie uns über Ihre Finanzen, Ihre Pläne oder Ihre Praxis erzählen, bleibt
bei uns. Wenn Sie möchten, bereiten wir eine sachliche Übersicht vor, die Sie
Ihrer Chefin oder Ihrem Chef weitergeben können — mit Ihrem Namen oder ohne.
Teilzeit, Elternzeit und die Rückkehr in den Beruf verändern, was später in der
Rente ankommt. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, rechnet die gesetzliche
Rentenversicherung bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit an. Das hilft, schließt
die Lücke aber meistens nicht vollständig.
Was Sie in dieser Phase tun können, hängt davon ab, wie viel Spielraum bleibt. Oft
reicht es, die Betriebsrente beitragsfrei zu stellen statt zu kündigen, die
Berufsunfähigkeitsversicherung zu halten und später wieder einzusteigen. Wie das
für MFA aussieht, zeigt das Beispiel auf der Seite
Familie und Lebensphasen.
Für Inhaberinnen und Inhaber von Zahnarztpraxen
Mitarbeiterbindung in der Zahnarztpraxis
Wenn Sie eine Zahnarztpraxis führen, gelten für Ihr Team dieselben Instrumente wie
in der Arztpraxis: Betriebsrente mit Zuschuss, Gesundheitsbudget, Sachbezüge.
Entscheidend ist die Reihenfolge — erst ein faires Grundgehalt, dann Leistungen,
die dauerhaft sichtbar bleiben —, und dass alle im Team nach denselben, sachlichen
Regeln behandelt werden.
Wie Sie das vorbereiten, mit Steuer- und Lohnbüro abstimmen und im Team einführen,
steht auf der Seite
Mitarbeiterbindung für Arztpraxen.
Für die Absicherung Ihrer Praxis selbst gilt die Seite
Praxisversicherung
sinngemäß; die Pflichtversicherung ergibt sich bei Zahnärzten aus dem jeweiligen
Berufsrecht der Zahnärztekammer.
Häufige Fragen
Was ZFA uns am häufigsten fragen
Ja, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Nach
§ 1a BetrAVG können Sie verlangen, dass ein Teil Ihres Gehalts in eine
Betriebsrente umgewandelt wird. Spart die Praxis dabei Sozialabgaben, gibt sie 15 %
des Betrags dazu.
Das kann sie, besonders wenn die Praxis einen eigenen Beitrag zahlt. Für
Beschäftigte mit kleinerem Einkommen gibt es mit § 100 EStG eine zusätzliche
Förderung für die Praxis. Ob es sich für Sie rechnet, hängt von Einkommen,
Zuschuss und den Kosten des Vertrags ab. Das rechnen wir Ihnen offen vor.
Die meisten Praxen kennen die Möglichkeiten schlicht nicht. Wir können Ihnen eine
sachliche Übersicht zusammenstellen, die Sie weitergeben können — auf Wunsch ohne
Ihren Namen. Den Anspruch auf Entgeltumwandlung haben Sie ohnehin.
Ihr Einkommen hängt an Ihrer Arbeitskraft. Wer sie nicht mehr einsetzen kann,
bekommt aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente oft deutlich weniger, als er
braucht. Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine andere Absicherung zu
Ihnen passt, hängt von Gesundheit, Alter und Budget ab und lässt sich nur im
Einzelfall klären.
Was Sie aus Ihrem Gehalt eingezahlt haben, gehört Ihnen sofort. Sie können den
Vertrag beitragsfrei stellen, privat weiterführen oder unter bestimmten
Voraussetzungen zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Erstgespräch, Bestandsaufnahme und Konzept sind kostenfrei. Wenn Sie eine Lösung
umsetzen, erhalten wir die übliche Vergütung vom jeweiligen Anbieter. Auf Wunsch
legen wir sie vorher offen. Wird nichts umgesetzt, entstehen Ihnen keine Kosten.
Quellen
Fundstellen und Quellen dieser Seite
Bundesagentur für Arbeit, Statistik: Fachkräfteengpassanalyse 2024 (Blickpunkt Arbeitsmarkt, Mai 2025) und 2025 (Mai 2026). ZFA 2024 auf Platz eins der Engpassberufe, Vakanzzeit über vier Monate.
statistik.arbeitsagentur.de; zusammengefasst von
zm-online und der
KZV Baden-Württemberg