Finanzen in Studium und AusbildungDie besten Entscheidungen
triffst du vor dem ersten Gehalt.

Ob Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie im Studium, ob MFA, ZFA, Pflege oder PTA in der Ausbildung: In den nächsten Jahren fallen Entscheidungen, die lange nachwirken. Wir helfen dir, die wichtigen früh und in Ruhe zu treffen — mit Finanzwissen und einem Netzwerk aus Steuerberatern und Bankpartnern.

Stand: September 2026 · kostenfrei und unverbindlich

Warum jetzt

Früh ist nicht zu früh. Früh ist günstig.

Wer im Studium oder in der Ausbildung ist, hat wenig Geld, aber etwas, das später nicht mehr zu haben ist: Zeit, Gesundheit und einen sauberen Start. Genau diese drei Dinge machen Absicherung, Steuern und Vermögensaufbau günstiger als in jedem späteren Lebensabschnitt.

Du musst dafür nicht viel Geld haben und nichts sofort abschließen. Es reicht, die richtigen Fragen zur richtigen Zeit zu stellen. Diese Seite zeigt dir die drei Themen, die für deinen Start zählen, und für wen welche Seite gedacht ist.

Die drei wichtigsten Themen

Was für deinen Start und deine Zukunft zählt

Drei Themen, die fast alle Studierenden und Auszubildenden in Heilberufen betreffen — und die sich später nur schwer nachholen lassen.

1 · Absichern

Deine Arbeitskraft, solange es einfach ist

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung fragt nach deiner Gesundheit und berechnet den Beitrag unter anderem nach deinem Eintrittsalter. Jung und gesund bekommst du sie am leichtesten. Viele Tarife lassen sich später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen, etwa zum Berufsstart.

Bedingungen je nach Tarif, Gesundheitsprüfung im Einzelfall

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2 · Steuern

Steuern mitdenken, bevor das erste Gehalt kommt

Kosten eines Erststudiums sind Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr. Hast du vorher eine Ausbildung abgeschlossen, zählen sie als Werbungskosten — Verluste lassen sich dann in die Jahre mit Gehalt vortragen. Auch in der Ausbildung lohnt die Steuererklärung oft.

§ 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 10d EStG · keine Steuerberatung

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3 · Berufsstart

Die ersten Monate im Beruf richtig aufsetzen

Ärztinnen, Zahnärzte und Apotheker werden Mitglied im Versorgungswerk. Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung muss innerhalb von drei Monaten beantragt werden. In der Ausbildung zählen Zuschüsse wie vermögenswirksame Leistungen und Betriebsrente.

§ 6 SGB VI, 5. VermBG, § 1a BetrAVG

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Thema 1

Absichern: warum der Zeitpunkt so viel ausmacht

Deine Arbeitskraft ist das Wertvollste, was du in den nächsten Jahrzehnten hast. Wer sie früh absichert, zahlt in der Regel weniger und hat weniger Ausschlüsse.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer deine Gesundheit bei Vertragsbeginn. Jede Behandlung, jede Diagnose und jede Therapie der letzten Jahre kann später zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen. Wer jung und gesund einsteigt, legt diese Ausgangslage fest. Für Studierende und Auszubildende gibt es bei vielen Anbietern Einstiegslösungen, und Nachversicherungsgarantien erlauben, die Rente zum Berufsstart zu erhöhen — ohne neue Gesundheitsprüfung, sofern der Tarif das vorsieht.

Dazu kommen die kleinen Dinge, die im Alltag schnell teuer werden: eine private Haftpflicht (in der Erstausbildung oft noch über die Eltern), und in Famulatur, PJ oder Praxiseinsatz die Frage, wer für Schäden bei der Arbeit am Menschen haftet.

Thema 2

Steuern: Geld, das du dir später zurückholst

Die meisten Studierenden zahlen keine Steuern — und verschenken genau deshalb Geld, das sie im ersten Job zurückbekommen könnten.

Erststudium: Die Kosten sind Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Sie senken die Steuer nur im selben Jahr und nur, wenn du dann eigenes Einkommen hast. Ein Vortrag in spätere Jahre ist nicht möglich.

Studium nach abgeschlossener Ausbildung: Hast du vorher eine geordnete Ausbildung von mindestens zwölf Monaten abgeschlossen — etwa als MFA, Pflegefachkraft, Notfallsanitäter oder PTA —, gilt das Studium steuerlich als Zweitausbildung (§ 9 Abs. 6 EStG). Dann sind Fachbücher, Laptop, Fahrten, Umzug oder Kosten von Famulatur und PJ Werbungskosten. Verluste stellt das Finanzamt fest und trägt sie in die Jahre mit Gehalt vor (§ 10d EStG). Das lohnt sich oft deutlich; welche Jahre sich noch nachholen lassen, prüft ein Steuerberater.

In der Ausbildung: Wer Lohnsteuer zahlt, bekommt mit einer Steuererklärung häufig etwas zurück — etwa für Fahrten, Fachbücher oder Kurse. Und Eltern erhalten für Kinder in Erstausbildung bis zum 25. Geburtstag in der Regel weiter Kindergeld.

Wichtig: Die Angaben zu Steuern sind allgemeine Informationen und keine Empfehlung. Sie ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und wie sie für dich gelten, hängt von deiner persönlichen Situation ab und ist immer mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Steuerberatung leisten wir nicht selbst.

Thema 3

Berufsstart: die ersten Entscheidungen zählen doppelt

Mit dem ersten Gehalt ändern sich viele Dinge auf einmal. Einige davon haben Fristen.

Versorgungswerk: Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte und Apotheker werden mit der Approbation Mitglied im Versorgungswerk ihrer Kammer. Für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gilt eine Frist von drei Monaten ab Beginn der Tätigkeit — und der Antrag ist bei jedem Arbeitgeberwechsel neu zu stellen (§ 6 SGB VI). Wer die Frist versäumt, zahlt bis zur Befreiung an die gesetzliche Rentenversicherung statt an das Versorgungswerk.

Krankenversicherung, Haftpflicht, Budget: Ob du zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen kannst, hängt von deinem Einkommen ab. Diese Entscheidung ist schwer umkehrbar und verdient eine ehrliche Rechnung. Dazu kommen die Berufshaftpflicht und die Frage, wie du das erste Gehalt aufteilst, bevor sich die Ausgaben ihm anpassen.

In der Ausbildung: Vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmer-Sparzulage und der Anspruch auf eine Betriebsrente mit Zuschuss sind Geld, das sonst niemand abholt.

Hinweis: Fristen und Voraussetzungen sind hier vereinfacht dargestellt. Das ist keine Rechtsberatung und keine Empfehlung. Verbindlich sind die Satzung deines Versorgungswerks und die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung; in Rechtsfragen hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Mehr als Finanzen

Wer dir sonst noch weiterhilft

Nicht jede Frage ist eine Versicherungsfrage. Für Steuern, Finanzierung und Förderung arbeiten wir mit Menschen zusammen, denen wir vertrauen — und bringen dich mit ihnen zusammen.

Steuerberater aus unserem Netzwerk

Für die Frage, ob deine Studienkosten Werbungskosten sind, und für Steuererklärungen mit Verlustfeststellung. Wir bereiten deine Unterlagen vor und stellen den Kontakt her.

Bank- und Finanzierungspartner

Für Studienfinanzierung, das erste Girokonto mit Dispo-Rahmen, der dich nicht auffrisst, und später die Finanzierung einer Praxis oder Apotheke — über zugelassene Partner.

Förderung und Stipendien

Deutschlandstipendium (300 € im Monat, einkommensunabhängig), BAföG und Stipendien der Begabtenförderungswerke. Wir zeigen dir, was es gibt; die Bewerbung schreibst du.

Kammer, Versorgungswerk, Fachschaft

Was die Berufsvertretung für dich tut, welche Fristen gelten und wo du Angebote für Studierende findest — damit du nichts verpasst, was dich nichts kostet.

Wer was macht: Steuerberatung leisten ausschließlich Steuerberaterinnen und Steuerberater. Kredite und Finanzierungen vermitteln wir nicht selbst — dafür fehlt uns die Erlaubnis nach § 34c und § 34i GewO. Wir stellen den Kontakt zu zugelassenen Partnern her und bereiten das Gespräch mit dir vor. Unsere eigene Beratung umfasst Versicherungen (§ 34d GewO) und Investmentfonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO).

Häufige Fragen

Was Studierende und Azubis uns fragen

Nichts. Erstgespräch, Bestandsaufnahme und Konzept sind kostenfrei. Wenn du eine Lösung umsetzt, erhalten wir die übliche Vergütung vom jeweiligen Anbieter; auf Wunsch legen wir sie vorher offen. Du entscheidest in Ruhe, und wenn gerade nichts zu tun ist, sagen wir dir das.

Gerade dann. Es geht zuerst nicht um Verträge, sondern um Reihenfolge und Fristen: was jetzt wichtig ist, was warten kann und wo du Geld vom Staat oder vom Arbeitgeber bekommst. Viele Themen kosten dich nichts außer einem Antrag.

Viele sichern sich schon im Studium oder in der Ausbildung ab, weil der Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn zählt und der Beitrag unter anderem vom Eintrittsalter abhängt. Ob und in welcher Form es für dich passt, hängt von Gesundheit, Budget und Plänen ab — das klären wir im Einzelfall.

Pflicht ist sie meist nicht. Sinnvoll kann sie sein, wenn du vor dem Studium eine Ausbildung abgeschlossen hast: Dann lassen sich Studienkosten als Werbungskosten ansetzen und Verluste in spätere Jahre vortragen. Das prüft ein Steuerberater aus unserem Netzwerk mit dir. Das ist keine Empfehlung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Nein. Für Kredite und Finanzierungen fehlt uns die Erlaubnis nach § 34c und § 34i GewO. Wir stellen den Kontakt zu zugelassenen Bank- und Finanzierungspartnern her und helfen dir, das Gespräch vorzubereiten.

Für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie im Studium und für Ausbildungen in Gesundheitsberufen wie MFA, ZFA, Pflege oder PTA. Wenn dein Weg ein anderer ist, frag uns trotzdem — vieles gilt für alle, die einen Heilberuf lernen.

Deine Frage ist nicht dabei?

Stell sie uns direkt. Wir antworten dir persönlich und schnellstmöglich per E-Mail.

Bitte schreib deine Frage in ein, zwei Sätzen.
Bitte prüf deine E-Mail-Adresse.

Bitte keine Gesundheitsdaten, Vertrags- oder Kontonummern angeben.

Quellen

Fundstellen und Quellen dieser Seite

  1. Einkommensteuergesetz (EStG): § 9 Abs. 6 (Kosten einer Erstausbildung und eines Erststudiums), § 10 Abs. 1 Nr. 7 (Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr), § 10d (Verlustvortrag). gesetze-im-internet.de/estg
  2. Sozialgesetzbuch VI, § 6 (Befreiung von der Versicherungspflicht für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke; Antrag innerhalb von drei Monaten, bei jedem Arbeitgeberwechsel neu). gesetze-im-internet.de/sgb_6; Hinweise der Versorgungswerke, z. B. Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
  3. Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG), § 13: Arbeitnehmer-Sparzulage 20 % auf bis zu 400 € (Vermögensbeteiligungen) und 9 % auf bis zu 470 € (Bausparen) im Jahr; Einkommensgrenze seit 1.1.2024 40.000 € zu versteuerndes Einkommen (Zusammenveranlagung 80.000 €). gesetze-im-internet.de/vermbg_5; Verband der Privaten Bausparkassen, 17.11.2023
  4. Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Deutschlandstipendium — 300 € im Monat, einkommensunabhängig, nicht auf das BAföG angerechnet (abgerufen September 2026). deutschlandstipendium.de
  5. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), aktuelle Bedarfssätze beim Bundesministerium. bafoeg.de
  6. Gewerbeordnung (GewO): § 34c, § 34d, § 34f, § 34i. gesetze-im-internet.de/gewo

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was für dich gilt, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Inhaltlich verantwortlich: Benedict Hintz, Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO) · Letzte inhaltliche Änderung: