Unternehmensberatung für Arztpraxen: Finanzen, Team, Absicherung
Unternehmensberatung für Arztpraxen: Liquidität planen, Personalkosten senken, Mitarbeitende binden, Praxis absichern und Nachfolge vorbereiten.
Wobei wir Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber beraten
Eine Arztpraxis ist ein Unternehmen mit Besonderheiten: Honorare der Kassenärztlichen Vereinigung, Versorgungswerk, Berufsrecht und ein Team, das schwer zu ersetzen ist. Wir beraten zu den finanziellen Fragen dieses Unternehmens.
Personalkosten und Mitarbeiterbindung
Betriebliche Leistungen statt Gehaltsspirale: Sachbezug, bKV und Betriebsrente mit Rechenweg.
RisikoAbsicherung des Betriebs
Haftung, Praxisausfall, Sachwerte und Cyber, an den Zahlen Ihrer Praxis ausgerichtet.
KapitalLiquidität, Gründung und Übernahme
Vollständiger Kapitalbedarf, Eigenkapital und Bankgespräch aus Sicht Ihrer Finanzen.
InhaberVorsorge und Vermögen der Inhaber
Was aus dem Praxisgewinn wird: Vorsorge, Vermögensaufbau und Nachfolge.
Was wir übernehmen, und was nicht
Das übernehmen wir
- Betriebswirtschaftliche Analyse von Personalkosten, Absicherung und Liquidität
- Konzepte für Mitarbeiterbindung mit Rechenweg für Ihr Lohnbüro
- Vermittlung von Versicherungen (§ 34d Abs. 1 GewO) und offenen Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO)
Das übernehmen andere
- Steuerberatung, Jahresabschluss und Lohnabrechnung: Ihr Steuerbüro
- Verträge, Arbeits- und Zulassungsrecht: Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt
- Darlehen und Immobilien: Bank oder zugelassene Partner (keine Erlaubnis nach § 34c oder § 34i GewO)
Zur Unternehmensberatung
Ja, im betriebswirtschaftlichen Sinn: Wir beraten Arztpraxen zu Finanzen, Personalkosten und Mitarbeiterbindung, Absicherung und Nachfolge. Versicherungen und offene Investmentvermögen vermitteln wir als Makler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO. Steuer- und Rechtsberatung leisten wir nicht.
Erstgespräch, Bestandsaufnahme und Konzept sind kostenfrei. Wenn eine Versicherung oder Geldanlage umgesetzt wird, erhalten wir die marktübliche Vergütung vom Produktgeber. Auf Wunsch legen wir sie vor der Unterschrift offen.
Ja. Wir bereiten Zahlen, Lohnarten und Fundstellen so auf, dass Ihr Steuerbüro sie prüfen und umsetzen kann. Die steuerliche Beurteilung bleibt dort.
Fünf Fragen, rund 90 Sekunden.
Der Praxis-Check zeigt, welche Hebel bei Ihrer Praxisgröße zuerst greifen.
Inhaltlich verantwortlich: Benedict Hintz, Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO) · Letzte inhaltliche Änderung: