bAV und bKV in der ArztpraxisZwei Benefits.
Eines für heute, eines für später.

Betriebsrente und betriebliche Krankenversicherung sind die beiden Leistungen, mit denen Praxen ihr Team am häufigsten binden. Hier steht, wie sie funktionieren, welche Regeln gelten und was Sie vor der Einführung klären sollten — für Praxisinhaber und für das Lohnbüro, das es umsetzt.

Stand: September 2026, Rechengrößen 2026 · keine Steuer- oder Rechtsberatung

Überblick

Zwei Instrumente, zwei Aufgaben

Die Betriebsrente wirkt im Alter, die bKV im Alltag. Wer beides kombiniert, spricht jüngere und ältere Mitarbeitende gleichermaßen an. Warum das für die Bindung zählt, steht auf der Seite Mitarbeiterbindung für Arztpraxen.

bAV · Betriebliche Altersvorsorge

Vorsorge für später

  • Beiträge aus dem Bruttogehalt, ergänzt durch einen Zuschuss der Praxis
  • gesetzlicher Anspruch der Beschäftigten auf Entgeltumwandlung
  • steuerlich gefördert, in der Rente steuer- und beitragspflichtig
  • Anwartschaft bleibt bei einem Wechsel erhalten
bKV · Betriebliche Krankenversicherung

Gesundheits­leistungen heute

  • Gruppenvertrag der Praxis, Beiträge zahlt die Praxis
  • kein gesetzlicher Anspruch, freiwillige Leistung
  • als Sachbezug möglich, dann innerhalb der 50-Euro-Freigrenze
  • endet in der Regel mit dem Arbeitsverhältnis
bAV

Betriebliche Altersvorsorge: was die Praxis wissen muss

Entgeltumwandlung und Anspruch

Nach § 1a BetrAVG können Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, verlangen, dass ein Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt wird. Die Praxis kann diesen Wunsch nicht ablehnen, bestimmt aber in gewissem Rahmen den Durchführungsweg und den Anbieter.

Arbeitgeber­zuschuss

Spart die Praxis durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss sie nach § 1a Abs. 1a BetrAVG 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss leisten. Ein höherer Zuschuss ist freiwillig möglich und das, was Mitarbeitende tatsächlich als Leistung der Praxis wahrnehmen. Daneben kann die Praxis auch eigene Beiträge ohne Entgeltumwandlung zahlen.

Steuer- und Beitragsfreiheit 2026

GrößeWert 2026Fundstelle
Beiträge steuerfreibis 676 € im Monat§ 3 Nr. 63 EStG (8 % der Beitragsbemessungsgrenze)
davon sozialversicherungsfreibis 338 € im Monat4 % der Beitragsbemessungsgrenze
Pflichtzuschuss bei Entgeltumwandlung15 % des umgewandelten Betrags§ 1a Abs. 1a BetrAVG
Förderbetrag für Geringverdienende30 % des Arbeitgeberbeitrags, max. 288 € im Jahr§ 100 EStG, Lohngrenze 2.575 € im Monat

Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung 2026. Die vollständigen Rechengrößen mit Quellen stehen auf der Seite Quellen und Rechenwege. Zum 01.01.2027 ändert das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz den Förderbetrag nach § 100 EStG; die neuen Werte führen wir dort, sobald sie gelten.

Förderbetrag nach § 100 EStG

Zahlt die Praxis für Mitarbeitende mit geringerem Einkommen einen zusätzlichen eigenen Beitrag zur Betriebsrente, erstattet das Finanzamt 30 % davon über die Lohnsteuer-Anmeldung. Das betrifft in Praxen vor allem Teilzeitkräfte. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Beitrag zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird und das Einkommen unter der Lohngrenze liegt.

Durchführungswege

Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Wege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. In Arztpraxen ist die Direktversicherung verbreitet, weil sie wenig Verwaltungsaufwand verursacht und die Mitnahme bei einem Wechsel vergleichsweise einfach ist. Welcher Weg passt, hängt davon ab, was die Praxis zusagen möchte.

Haftung der Praxis

Die Praxis steht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG für die zugesagte Leistung ein, auch wenn ein Versicherer sie erbringt. Deshalb gehören eine schriftliche Zusage, eine klare Versorgungsregelung und die Dokumentation der Beratung dazu.

Wechsel und Ausscheiden

Anwartschaften aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar (§ 1b Abs. 5 BetrAVG). Wer die Praxis verlässt, kann den Vertrag beitragsfrei stellen, privat fortführen oder unter den Voraussetzungen des § 4 BetrAVG zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.

Was Mitarbeitende wissen sollten

Leistungen aus der Betriebsrente sind später einkommensteuerpflichtig und für gesetzlich Versicherte in der Regel beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Beratung, die das verschweigt, weckt Erwartungen, die später enttäuscht werden. Wir rechnen es offen vor.

bKV

Betriebliche Krankenversicherung und Gesundheitsbudget

Budgettarif oder Bausteintarif

Beim Budgettarif erhält jede versicherte Person einen festen Jahresbetrag, den sie für die im Tarif genannten Leistungen einsetzt, etwa Sehhilfen, Vorsorge, Zahnreinigung oder Zahnersatz. Beim Bausteintarif wählt die Praxis einzelne Leistungsbereiche aus, zum Beispiel Zahnzusatz oder stationäre Wahlleistungen. Budgettarife sind im Team leichter zu erklären, weil jede und jeder sie für den eigenen Bedarf nutzen kann.

Gesundheitsprüfung und Wartezeiten

Viele Gruppentarife verzichten auf eine Gesundheitsprüfung und auf Wartezeiten. Das gilt aber nicht für alle, und einige Tarife begrenzen die Leistungen im ersten Jahr. Diese Bedingungen gehören in den Vergleich, bevor ein Anbieter ausgewählt wird.

Lohnsteuerliche Behandlung

Ist die Praxis Versicherungsnehmerin und erhalten die Mitarbeitenden nur Versicherungsschutz, keinen Anspruch auf Geld, gilt der Beitrag als Sachbezug (BMF-Schreiben vom 15.03.2022). Er bleibt dann steuer- und beitragsfrei, solange die Summe aller Sachbezüge im Monat 50 € nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG).

Freigrenze, kein Freibetrag: Werden 50 € auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig. Wer neben der bKV eine Guthabenkarte über 50 € ausgibt, überschreitet die Grenze in der Regel. Unsere Empfehlung deshalb: den Rahmen vollständig für die bKV nutzen, statt ihn mit einer Guthabenkarte zu teilen.

Wie viel Gesundheitsbudget in 50 € passt

Bis zu 50 € je Mitarbeiter und Monat können als Gesundheitssachbezug steuerlich begünstigt angesetzt werden. Tarif und Beitrag einer bKV sind individuell; nach Marktübersichten und Anbieterangaben für 2026 ist sie ab rund 20 € je Mitarbeiter und Monat möglich. Je mehr vom Rahmen in die bKV fließt, desto höher kann das Gesundheitsbudget ausfallen. So wird der Sachbezug zu einer Investition in die Gesundheit des Teams — für Sehhilfen, Zahnreinigung, Vorsorge oder Zahnersatz. Für Ihre Praxis holen wir konkrete Angebote ein.

Größenordnung in unserer Musterpraxis (zwei Ärzte, sechs MFA, davon drei in Vollzeit und drei in Teilzeit, eine Reinigungskraft): Damit 50 € per Gehaltserhöhung netto ankommen, kostet das die Praxis rund 100 bis 110 € je MFA und Monat. Mit dem Gesundheitssachbezug liegt sie bei sechs MFA rund 4.000 € im Jahr darunter. Rechenweg: Quellen und Rechenwege.

Zusätzlich: betriebliche Gesundheitsförderung

Unabhängig von der 50-Euro-Grenze kann die Praxis nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 € je Mitarbeiterin und Jahr steuerfrei für zertifizierte Präventionsmaßnahmen ausgeben, etwa Rückenschule oder Stressbewältigung. Voraussetzung ist, dass die Leistung zusätzlich zum Gehalt gewährt wird.

Was die bKV nicht ist

Die bKV ersetzt keine Krankenversicherung und keine Absicherung der Arbeitskraft. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung um Leistungen, die dort nicht oder nur teilweise erstattet werden.

Einführung

So führen Sie bAV und bKV in der Praxis ein

Bestand erfassen

Welche Verträge laufen schon, wer ist tarifgebunden, welche Zusagen gibt es in Arbeitsverträgen? Häufig existieren Direktversicherungen aus früheren Jahren.

Rahmen festlegen

Höhe des Zuschusses, arbeitgeberfinanzierte Beiträge, Budgethöhe der bKV und die Gruppen, für die sie gelten. Abgestimmt mit dem Steuerbüro.

Anbieter vergleichen

Kosten, Leistungen, Annahmebedingungen und Verwaltung, auf einer Vergleichsgrundlage, die Sie einsehen können.

Team und Lohnbüro

Versorgungsregelung schriftlich, Lohnarten eingerichtet, Teamtermin und Einzelgespräche für alle, die umwandeln möchten.

Vergleichsgrundlage

Wie wir Anbieter vergleichen

Wir nennen hier bewusst keine Anbieter. Welcher passt, hängt von Ihrem Team ab — und eine Empfehlung ist nur so viel wert wie die Grundlage, auf der sie entsteht.

  • Kosten: Effektivkosten der bAV-Tarife, Beiträge der bKV je Person und Monat, Kosten bei Beitragsfreistellung.
  • Leistungen: Garantieniveau und Anlagemöglichkeiten der bAV, Leistungskatalog und Budgethöhe der bKV.
  • Annahme: Gesundheitsprüfung, Mindestgröße der Gruppe, Wartezeiten.
  • Verwaltung: Wie einfach sind Ein- und Austritte, wie kommen Rechnungen zur Erstattung, was muss das Lohnbüro tun?
  • Vergütung: Als Makler erhalten wir eine Vergütung vom Produktgeber. Auf Wunsch legen wir sie vor Ihrer Entscheidung offen.
Häufige Fragen

Fragen zu bAV und bKV in der Arztpraxis

Die Praxis muss auf Wunsch einer rentenversicherungspflichtig beschäftigten Person eine Entgeltumwandlung ermöglichen (§ 1a BetrAVG) und, sofern sie dabei Sozialabgaben spart, 15 % Zuschuss leisten. Eine darüber hinausgehende, arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ist freiwillig.

Das ist möglich, wenn die Gruppe nach sachlichen Merkmalen gebildet wird, etwa nach Betriebszugehörigkeit. Viele Tarife setzen außerdem eine Mindestzahl versicherter Personen voraus. Die Gruppenbildung sollte arbeitsrechtlich geprüft werden.

Wenn sie als Sachbezug behandelt wird, ja. Die Grenze gilt für alle Sachbezüge eines Monats zusammen und ist eine Freigrenze: Bei Überschreitung ist der ganze Betrag steuer- und beitragspflichtig. Die Behandlung im Einzelfall klärt Ihr Lohnbüro.

Das ist individuell und hängt von Anbieter, Budgethöhe und Zusammensetzung des Teams ab. Nach Marktübersichten und Anbieterangaben für 2026 ist eine bKV ab rund 20 € je Mitarbeiter und Monat möglich. Bis zu 50 € je Mitarbeiter und Monat können als Gesundheitssachbezug steuerlich begünstigt angesetzt werden (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG). Für Ihre Praxis holen wir konkrete Angebote ein, bevor Sie entscheiden.

Häufig die Direktversicherung, weil sie wenig Verwaltung erfordert und bei einem Arbeitgeberwechsel gut übertragbar ist. Für bestimmte Ziele, etwa höhere Versorgungszusagen für einzelne Funktionen, können andere Wege sinnvoll sein. Das prüfen wir gemeinsam mit dem Steuerbüro.

Sie bleiben bestehen, solange sie sinnvoll sind. Wir erfassen sie, prüfen die Konditionen und die bestehende Zusage und schlagen nur dann eine Änderung vor, wenn sie für die Mitarbeitenden oder die Praxis nachvollziehbar besser ist.

Ja. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ändert zum 01.01.2027 unter anderem den Förderbetrag nach § 100 EStG und dessen Lohngrenze. Die Werte stehen mit Quelle auf der Seite Quellen und Rechenwege und werden dort aktualisiert.

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Quellen

Fundstellen und Quellen dieser Seite

  1. Betriebsrentengesetz (BetrAVG), §§ 1, 1a, 1b, 4. gesetze-im-internet.de/betravg
  2. Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 63, § 8 Abs. 2 S. 11, § 100. gesetze-im-internet.de/estg
  3. Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2026, Beitragsbemessungsgrenze 8.450 € im Monat. deutsche-rentenversicherung.de
  4. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 15.03.2022 zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug. bundesfinanzministerium.de
  5. Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34 (betriebliche Gesundheitsförderung). gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
  6. Beiträge für bKV-Tarife 2026, Marktübersichten mit Anbieterangaben (individuell, ab rund 20 € je Mitarbeiter und Monat). bkvfirmenservice.de
  7. Werte, Marktübersichten und Reformhinweise mit Datum: Quellen und Rechenwege.

Inhaltlich verantwortlich: Benedict Hintz, Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO) · Letzte inhaltliche Änderung: