Budgettarif oder Bausteintarif
Beim Budgettarif erhält jede versicherte Person einen festen
Jahresbetrag, den sie für die im Tarif genannten Leistungen einsetzt, etwa
Sehhilfen, Vorsorge, Zahnreinigung oder Zahnersatz. Beim
Bausteintarif wählt die Praxis einzelne Leistungsbereiche aus, zum
Beispiel Zahnzusatz oder stationäre Wahlleistungen. Budgettarife sind im Team
leichter zu erklären, weil jede und jeder sie für den eigenen Bedarf nutzen kann.
Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
Viele Gruppentarife verzichten auf eine Gesundheitsprüfung und auf Wartezeiten.
Das gilt aber nicht für alle, und einige Tarife begrenzen die Leistungen im ersten
Jahr. Diese Bedingungen gehören in den Vergleich, bevor ein Anbieter ausgewählt wird.
Lohnsteuerliche Behandlung
Ist die Praxis Versicherungsnehmerin und erhalten die Mitarbeitenden nur
Versicherungsschutz, keinen Anspruch auf Geld, gilt der Beitrag als Sachbezug
(BMF-Schreiben vom 15.03.2022). Er bleibt dann steuer- und beitragsfrei, solange
die Summe aller Sachbezüge im Monat 50 € nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG).
Freigrenze, kein Freibetrag: Werden 50 € auch nur geringfügig
überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig. Wer neben der
bKV eine Guthabenkarte über 50 € ausgibt, überschreitet die Grenze in der Regel.
Unsere Empfehlung deshalb: den Rahmen vollständig für die bKV nutzen, statt ihn
mit einer Guthabenkarte zu teilen.
Wie viel Gesundheitsbudget in 50 € passt
Bis zu 50 € je Mitarbeiter und Monat können als Gesundheitssachbezug steuerlich
begünstigt angesetzt werden. Tarif und Beitrag einer bKV sind individuell; nach
Marktübersichten und Anbieterangaben für 2026 ist sie ab rund 20 € je Mitarbeiter und
Monat möglich. Je mehr vom Rahmen in die bKV fließt, desto höher kann das
Gesundheitsbudget ausfallen. So wird der Sachbezug zu einer Investition in die
Gesundheit des Teams — für Sehhilfen, Zahnreinigung, Vorsorge oder Zahnersatz. Für
Ihre Praxis holen wir konkrete Angebote ein.
Größenordnung in unserer Musterpraxis (zwei Ärzte, sechs MFA, davon
drei in Vollzeit und drei in Teilzeit, eine Reinigungskraft): Damit 50 € per
Gehaltserhöhung netto ankommen, kostet das die Praxis rund 100 bis 110 € je MFA und
Monat. Mit dem Gesundheitssachbezug liegt sie bei sechs MFA rund 4.000 € im Jahr
darunter. Rechenweg: Quellen
und Rechenwege.
Zusätzlich: betriebliche Gesundheitsförderung
Unabhängig von der 50-Euro-Grenze kann die Praxis nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 €
je Mitarbeiterin und Jahr steuerfrei für zertifizierte Präventionsmaßnahmen ausgeben,
etwa Rückenschule oder Stressbewältigung. Voraussetzung ist, dass die Leistung
zusätzlich zum Gehalt gewährt wird.
Was die bKV nicht ist
Die bKV ersetzt keine Krankenversicherung und keine Absicherung der Arbeitskraft.
Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung um Leistungen, die dort nicht oder
nur teilweise erstattet werden.