Finanzberatung für ZFAGefragt im Beruf.
Abgesichert im Leben.

Sie wissen besser als die meisten, was Zahnersatz kostet und wie schnell der Rücken bei der Arbeit am Stuhl nachgibt. Diese Seite zeigt, welche Leistungen Ihre Zahnarztpraxis anbieten kann und wie Sie Ihre eigene Vorsorge ordnen — verständlich, ohne Fachjargon und vertraulich gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Stand: September 2026 · kostenfrei und unverbindlich

Ihre Ausgangslage

Ihr Beruf ist gefragt. Ihre Vorsorge ist oft nicht geregelt.

In der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit standen Zahnmedizinische Fachangestellte für 2024 auf Platz eins aller Engpassberufe. Zahnarztpraxen brauchten im Schnitt mehr als vier Monate, um eine Stelle zu besetzen. Das stärkt Ihre Position — auch wenn es um Leistungen neben dem Gehalt geht.

Wie viel gesetzliche Rente Sie heute erwarten können, steht in Ihrer Renteninformation. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt sie jährlich, sobald Sie 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Wenn Sie sie gerade nicht finden: Sie lässt sich bei der Rentenversicherung erneut anfordern. Mit ihr beginnt jede ehrliche Rechnung.

Ein Tarifvertrag für ZFA gilt nur dort, wo beide Seiten tarifgebunden sind. In vielen Zahnarztpraxen werden Gehalt und Zusatzleistungen deshalb individuell vereinbart. Umso wichtiger ist es zu wissen, was Sie fragen können.

Leistungen der Praxis

Was Ihre Zahnarztpraxis für Sie zahlen kann

Für Zahnarztpraxen gelten dieselben steuerlichen Regeln wie für Arztpraxen. Diese vier Leistungen sind die wichtigsten.

Betriebsrente mit Zuschuss

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Spart die Praxis dabei Sozialabgaben, legt sie 15 % des Betrags dazu. Viele Praxen geben freiwillig mehr.

§ 1a BetrAVG, § 3 Nr. 63 EStG

Gesundheits­budget

Über eine betriebliche Krankenversicherung kann Ihnen die Praxis einen festen Jahresbetrag für Gesundheitsleistungen zur Verfügung stellen, etwa für Brille, Vorsorge oder Zahnersatz. Welche Leistungen genau dazugehören, bestimmt der Tarif.

freiwillige Leistung der Praxis

Sachbezug bis 50 € im Monat

Zusätzlich zum Gehalt und steuer- und abgabenfrei. Am meisten bringt er, wenn er vollständig in Ihr Gesundheitsbudget fließt, statt als Gutschein ausgezahlt zu werden. Die Grenze gilt für alle Sachbezüge zusammen.

§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG

Förderung bei kleinerem Einkommen

Verdienen Sie weniger als die gesetzliche Lohngrenze, etwa in Teilzeit, kann Ihre Praxis zusätzlich einen eigenen Beitrag zu Ihrer Betriebsrente zahlen, von dem ihr das Finanzamt einen Teil erstattet.

§ 100 EStG

Die Leistungen im Detail, mit Werten für 2026, finden Sie auf der Seite bAV und bKV in der Arztpraxis. Ausführlich aus Sicht der Mitarbeitenden erklärt sind sie unter Benefits für MFA — für ZFA gilt dasselbe.

Ihre eigene Vorsorge

In welcher Reihenfolge Sie vorsorgen

Nicht alles auf einmal, und nicht das Produkt zuerst. Die Reihenfolge entscheidet, ob Ihre Vorsorge im Ernstfall trägt.

  1. Arbeitskraft absichern. Ihr Einkommen hängt an Ihren Händen, Ihren Augen und Ihrem Rücken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist oft die wichtigste Absicherung — und wird mit jedem Jahr und jeder Diagnose teurer oder schwerer zu bekommen.
  2. Rücklage bilden. Ein Polster für unerwartete Ausgaben, damit Sie Ihre Vorsorge nicht bei der ersten Waschmaschine anfassen müssen.
  3. Leistungen der Praxis nutzen. Zuschuss zur Betriebsrente und Gesundheitsbudget sind Geld, das sonst niemand bekommt.
  4. Eigene Altersvorsorge ergänzen. Etwa über einen regelmäßigen Sparplan in Investmentfonds. Mit Kursschwankungen, ohne Garantie — dafür mit Zeit auf Ihrer Seite.
Vertraulich

Ihr Arbeitgeber erfährt nichts von Ihrem Gespräch

Was Sie uns über Ihre Finanzen, Ihre Pläne oder Ihre Praxis erzählen, bleibt bei uns. Wenn Sie möchten, bereiten wir eine sachliche Übersicht vor, die Sie Ihrer Chefin oder Ihrem Chef weitergeben können — mit Ihrem Namen oder ohne.

Erstgespräch anfragen
Teilzeit und Familie

Wenn Sie weniger arbeiten, wird die Lücke größer

Teilzeit, Elternzeit und die Rückkehr in den Beruf verändern, was später in der Rente ankommt. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, rechnet die gesetzliche Rentenversicherung bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit an. Das hilft, schließt die Lücke aber meistens nicht vollständig.

Was Sie in dieser Phase tun können, hängt davon ab, wie viel Spielraum bleibt. Oft reicht es, die Betriebsrente beitragsfrei zu stellen statt zu kündigen, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu halten und später wieder einzusteigen. Wie das für MFA aussieht, zeigt das Beispiel auf der Seite Familie und Lebensphasen.

Für Inhaberinnen und Inhaber von Zahnarztpraxen

Mitarbeiterbindung in der Zahnarztpraxis

Wenn Sie eine Zahnarztpraxis führen, gelten für Ihr Team dieselben Instrumente wie in der Arztpraxis: Betriebsrente mit Zuschuss, Gesundheitsbudget, Sachbezüge. Entscheidend ist die Reihenfolge — erst ein faires Grundgehalt, dann Leistungen, die dauerhaft sichtbar bleiben —, und dass alle im Team nach denselben, sachlichen Regeln behandelt werden.

Wie Sie das vorbereiten, mit Steuer- und Lohnbüro abstimmen und im Team einführen, steht auf der Seite Mitarbeiterbindung für Arztpraxen. Für die Absicherung Ihrer Praxis selbst gilt die Seite Praxisversicherung sinngemäß; die Pflichtversicherung ergibt sich bei Zahnärzten aus dem jeweiligen Berufsrecht der Zahnärztekammer.

Häufige Fragen

Was ZFA uns am häufigsten fragen

Ja, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Nach § 1a BetrAVG können Sie verlangen, dass ein Teil Ihres Gehalts in eine Betriebsrente umgewandelt wird. Spart die Praxis dabei Sozialabgaben, gibt sie 15 % des Betrags dazu.

Das kann sie, besonders wenn die Praxis einen eigenen Beitrag zahlt. Für Beschäftigte mit kleinerem Einkommen gibt es mit § 100 EStG eine zusätzliche Förderung für die Praxis. Ob es sich für Sie rechnet, hängt von Einkommen, Zuschuss und den Kosten des Vertrags ab. Das rechnen wir Ihnen offen vor.

Die meisten Praxen kennen die Möglichkeiten schlicht nicht. Wir können Ihnen eine sachliche Übersicht zusammenstellen, die Sie weitergeben können — auf Wunsch ohne Ihren Namen. Den Anspruch auf Entgeltumwandlung haben Sie ohnehin.

Ihr Einkommen hängt an Ihrer Arbeitskraft. Wer sie nicht mehr einsetzen kann, bekommt aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente oft deutlich weniger, als er braucht. Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine andere Absicherung zu Ihnen passt, hängt von Gesundheit, Alter und Budget ab und lässt sich nur im Einzelfall klären.

Was Sie aus Ihrem Gehalt eingezahlt haben, gehört Ihnen sofort. Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen, privat weiterführen oder unter bestimmten Voraussetzungen zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.

Erstgespräch, Bestandsaufnahme und Konzept sind kostenfrei. Wenn Sie eine Lösung umsetzen, erhalten wir die übliche Vergütung vom jeweiligen Anbieter. Auf Wunsch legen wir sie vorher offen. Wird nichts umgesetzt, entstehen Ihnen keine Kosten.

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Stellen Sie sie uns direkt. Wir antworten persönlich und schnellstmöglich per E-Mail.

Bitte schreiben Sie Ihre Frage in ein, zwei Sätzen.
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Bitte keine Gesundheitsdaten, Vertrags- oder Kontonummern angeben.

Quellen

Fundstellen und Quellen dieser Seite

  1. Bundesagentur für Arbeit, Statistik: Fachkräfteengpassanalyse 2024 (Blickpunkt Arbeitsmarkt, Mai 2025) und 2025 (Mai 2026). ZFA 2024 auf Platz eins der Engpassberufe, Vakanzzeit über vier Monate. statistik.arbeitsagentur.de; zusammengefasst von zm-online und der KZV Baden-Württemberg
  2. Deutsche Rentenversicherung: Renteninformation und Kindererziehungszeiten. deutsche-rentenversicherung.de
  3. Betriebsrentengesetz (BetrAVG), § 1a. gesetze-im-internet.de/betravg
  4. Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 63, § 8 Abs. 2 S. 11, § 100. gesetze-im-internet.de/estg

Inhaltlich verantwortlich: Benedict Hintz, Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO) · Letzte inhaltliche Änderung: