Mit der Approbation beginnt nicht nur der Beruf, sondern auch eine Reihe von Entscheidungen, die sich schwer korrigieren lassen.
Versorgungswerk und Befreiung: Als Ärztin oder Arzt wirst du Mitglied im Versorgungswerk deiner Landesärztekammer. Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung musst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit beantragen — und bei jedem Wechsel des Arbeitgebers erneut (§ 6 SGB VI). Wir erinnern dich daran.
Krankenversicherung: Ob du zwischen gesetzlich und privat wählen kannst, hängt davon ab, ob dein Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Die Entscheidung ist schwer umkehrbar. Wir rechnen beide Wege ehrlich durch, auch über Familienphasen und das Alter.
Erstes Gehalt: Bevor sich die Ausgaben dem Gehalt anpassen, lohnt eine einfache Aufteilung: Rücklage, Absicherung, Vermögensaufbau. Wie es danach weitergeht, steht auf der Seite Finanzberatung für angestellte Ärztinnen und Ärzte.