Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte lassen sich einige Jahre nach dem Examen nieder. Die Weichen dafür stellst du früher, als du denkst.
Versorgungswerk: Mit der Approbation wirst du Mitglied im Versorgungswerk deiner Zahnärztekammer. Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit zu beantragen und bei jedem Arbeitgeberwechsel neu (§ 6 SGB VI).
Assistenzzeit: Für die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung ist eine Vorbereitungszeit in einer Praxis vorgesehen. Nutze sie, um Rücklagen aufzubauen und dir anzusehen, wie eine Praxis wirtschaftlich funktioniert.
Eigene Praxis: Für eine Gründung oder Übernahme schauen Banken auf Eigenkapital, Bonität und einen belastbaren Plan. Was davor zu klären ist, steht auf der Seite Praxisfinanzierung; den Kontakt zu Finanzierungspartnern stellen wir her.