Praxisfinanzierung für Ärztinnen und ÄrzteDie Niederlassung beginnt
lange vor dem Kreditvertrag.

Die Finanzierung einer Praxis beginnt lange vor dem Bankgespräch: mit der Frage, wie viel Kapital Sie wirklich brauchen, wie lange die Anlaufphase dauert und was Sie privat absichern müssen, bevor Sie unterschreiben. Diese Seite ordnet die Bausteine ein.

Stand: September 2026 · keine Darlehensvermittlung, keine Steuer- oder Rechtsberatung

Unsere Rolle bei der Praxisfinanzierung: Finanz-Medizin vermittelt keine Darlehen. Eine Erlaubnis nach § 34c GewO oder nach § 34i GewO besteht nicht. Wir ordnen Ihre Finanzierung konzeptionell ein, bereiten Liquidität und Absicherung vor und binden für die Finanzierung selbst Ihre Bank oder entsprechend zugelassene Partner ein. Einzelheiten zum Umfang unserer Erlaubnisse stehen im Impressum.

Anamnese

Woraus sich der Kapitalbedarf zusammensetzt

Die Summe, über die alle sprechen, ist meist der Kaufpreis oder die Investition. Gebraucht wird aber mehr.

Kaufpreis oder Einstieg

Bei einer Übernahme der Praxiswert, der sich aus materiellem Wert und ideellem Wert zusammensetzt, bei einem Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft der Anteil. Ein unabhängiges Wertgutachten schafft eine Verhandlungsgrundlage.

Investitionen

Umbau, Geräte, IT und Praxissoftware, Anbindung an die Telematikinfrastruktur, Einrichtung. Bei einer Neugründung meist der größte Posten.

Anlaufphase und Betriebsmittel

Gehälter, Miete und Material fallen ab dem ersten Tag an. Die Honorare der Kassenärztlichen Vereinigung fließen dagegen zeitversetzt, über Abschlagszahlungen und die Quartalsabrechnung. Diese Lücke muss finanziert sein.

Private Lebenshaltung

Solange die Praxis noch keinen Überschuss erwirtschaftet, muss der private Bedarf gedeckt sein, einschließlich Beiträgen zu Versorgungswerk und Krankenversicherung. Das wird in Planungen oft unterschätzt.

Diagnose

Gründung, Übernahme oder Einstieg: was sich unterscheidet

AspektNeugründungÜbernahme oder Einstieg
Kapitalbedarfvor allem Investitionen und Anlaufphasevor allem Kaufpreis, dazu Modernisierung
Planbarkeit der Einnahmengeringer, Patientenstamm muss entstehenhöher, Zahlen der abgebenden Praxis liegen vor
Zulassungabhängig von der Bedarfsplanung im Planungsbereichin gesperrten Gebieten über das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V
Teamwird neu aufgebautwird übernommen, mit bestehenden Verträgen
Typische PrüfpunkteStandort, Wettbewerb, FörderungPraxiswert, Verträge, Investitionsstau, Übergangsphase

Zu Zulassung, Bedarfsplanung und möglichen Förderungen berät die Niederlassungsberatung Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. In Gebieten mit drohender Unterversorgung können KVen Mittel aus einem Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V einsetzen; welche Programme aktuell gelten, erfahren Sie dort.

Bausteine der Finanzierung

Welche Finanzierungsbausteine üblich sind

  • Bankdarlehen: meist ein langfristiges Annuitätendarlehen, häufig mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Konditionen und Sicherheiten verhandeln Sie mit der Bank.
  • Förderdarlehen: Die KfW und die Förderbanken der Länder bieten Programme für Gründungen und Übernahmen. Sie werden in der Regel über die Hausbank beantragt, und zwar vor Beginn des Vorhabens.
  • Leasing: für Geräte und IT, schont die Liquidität, bindet aber über die Laufzeit.
  • Betriebsmittelkredit: für die Anlaufphase und Schwankungen zwischen den Abrechnungen.
  • Eigenkapital: verbessert Konditionen und Verhandlungsposition. Wie Sie es in den Jahren vor der Niederlassung aufbauen, steht auf der Seite Vorbereitung auf die Niederlassung.

Konkrete Konditionen und Programmnamen nennen wir hier bewusst nicht. Sie ändern sich laufend und hängen von Vorhaben, Bonität und Zeitpunkt ab.

Plan

Welche Unterlagen die Bank erwartet

Eine gut vorbereitete Anfrage spart Wochen und verbessert die Verhandlungsposition.

  • Vorhabensbeschreibung und Investitionsplan
  • Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung, am besten mit dem Steuerbüro erstellt
  • bei Übernahme: Zahlen der abgebenden Praxis, Wertgutachten, Entwurf des Kaufvertrags
  • Lebenslauf, Approbation, Facharzturkunde
  • private Vermögens- und Einkommensübersicht
  • Nachweise zur Absicherung, etwa gegen Tod und Berufsunfähigkeit
Absicherung

Bevor Sie unterschreiben

Banken verlangen häufig, dass das Darlehen bei Tod oder Berufsunfähigkeit abgesichert ist. Diese Absicherung sollte zu Ihrem Gesamtkonzept passen und nicht unter Zeitdruck neben der Kreditzusage abgeschlossen werden. Genau hier setzen wir an.

Praxisversicherung prüfen
Zuständigkeiten

Was Finanz-Medizin übernimmt, und was nicht

Das übernehmen wir
  • private Liquiditäts- und Vorsorgeplanung rund um die Niederlassung
  • Absicherung von Praxis, Darlehen und Arbeitskraft
  • Aufbau von Eigenkapital in den Jahren davor
  • Vorbereitung des Bankgesprächs aus Sicht Ihrer privaten Finanzen
Das übernehmen andere
  • Vermittlung von Darlehen: Bank oder zugelassene Partner
  • Steuerliche Planung und Rechtsform: Steuerberatung
  • Kaufvertrag und Zulassungsrecht: Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt
  • Bedarfsplanung und Förderung der KV: Niederlassungsberatung der KV
Häufige Fragen

Fragen zur Praxisfinanzierung

Nein. Wir vermitteln keine Darlehen und haben weder eine Erlaubnis nach § 34c noch nach § 34i GewO. Wir ordnen die Finanzierung konzeptionell ein, kümmern uns um Absicherung und private Planung und binden für die Finanzierung selbst Ihre Bank oder zugelassene Partner ein.

Eine feste Quote gibt es nicht. Praxen werden oft zu großen Teilen fremdfinanziert. Eigenkapital verbessert aber die Konditionen und schafft Reserven für die Anlaufphase. Wie viel sinnvoll ist, hängt vom Vorhaben und von Ihrer Bank ab.

In der Regel vor Beginn des Vorhabens, also bevor Verträge unterschrieben sind. Förderdarlehen der KfW und der Landesförderbanken werden meist über die Hausbank beantragt. Klären Sie das früh, sonst entfällt die Förderung.

Ein nachvollziehbarer Praxiswert, ein geprüfter Kaufvertrag, der Blick auf übernommene Arbeits- und Mietverträge und ein realistischer Plan für notwendige Investitionen. In gesperrten Planungsbereichen kommt das Nachbesetzungsverfahren beim Zulassungsausschuss hinzu.

Häufig eine Absicherung des Darlehens für den Todesfall und eine Absicherung der Arbeitskraft. Dazu kommen die Versicherungen, die die Praxis ohnehin braucht, allen voran die Berufshaftpflicht. Was im Einzelnen gefordert ist, steht in der Kreditzusage.

Je früher, desto besser. Eigenkapital, eine günstig abgeschlossene Arbeitskraftabsicherung und eine saubere Bonität entstehen über Jahre. Wer mit der Planung erst beim Bankgespräch beginnt, hat die wichtigsten Weichen oft schon verpasst.

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Quellen

Fundstellen und Quellen dieser Seite

  1. Sozialgesetzbuch V, § 103 (Zulassungsbeschränkungen, Nachbesetzungsverfahren) und § 105 Abs. 1a (Strukturfonds). gesetze-im-internet.de/sgb_5
  2. KfW Bankengruppe: Förderprogramme für Gründung und Nachfolge. kfw.de
  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Niederlassung und Bedarfsplanung. kbv.de
  4. Gewerbeordnung, § 34c und § 34i (Erlaubnispflichten für Darlehens- und Immobiliardarlehensvermittlung). gesetze-im-internet.de/gewo

Inhaltlich verantwortlich: Benedict Hintz, Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO) · Letzte inhaltliche Änderung: