Sie kann sich lohnen, wenn nach Ihren Versorgungswerkbeiträgen noch Abzugsvolumen frei ist und Ihr Grenzsteuersatz heute hoch ist. 2026 sind Beiträge zur Basisversorgung bis 30.826 € im Jahr als Sonderausgaben abziehbar, bei Zusammenveranlagung 61.652 €. Ihre Beiträge zum Versorgungswerk werden darauf angerechnet.
Der Preis ist Unflexibilität: Das Geld ist bis zum Rentenbeginn gebunden, wird als lebenslange Rente ausgezahlt und später versteuert.
Für wen diese Antwort gilt
Gilt für
- Angestellte Ärztinnen und Ärzte mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze und Grenzsteuersatz von 42 %
- Wer das Geld bis zur Rente sicher nicht braucht
Gilt nicht für
- Wer in den nächsten Jahren Eigenkapital für eine Niederlassung aufbauen muss
- Wer den Höchstbetrag bereits über das Versorgungswerk ausschöpft, etwa durch freiwillige Mehrbeiträge
Die Rechnung mit allen Annahmen
Beispiel für 2026, einzeln veranlagt. Die gesetzlichen Werte haben eine Quelle, die übrigen sind Annahmen.
Annahmen
- Angestellte Fachärztin, Bruttogehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (8.450 € im Monat, 101.400 € im Jahr)
- Versorgungswerk-Beitrag in Höhe des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung (18,6 %) auf die Beitragsbemessungsgrenze, hälftig vom Arbeitgeber getragen. Viele Versorgungswerke erheben für angestellte Mitglieder diesen Beitrag; maßgeblich ist Ihre Satzung.
- Keine weiteren Beiträge zu Basisversorgungen
- Das zu versteuernde Einkommen liegt auch nach dem Abzug noch im Bereich des Grenzsteuersatzes von 42 %
- Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gerechnet
Rechnung
| Posten | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Höchstbetrag 2026 (§ 10 Abs. 3 EStG) | 30.826 € | 24,7 % der knappschaftlichen Beitragsbemessungsgrenze |
| − Versorgungswerk (18,6 % × 101.400 €) | − 18.860,40 € | Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil |
| = Freier Rahmen für die Basisrente | 11.965,60 € | Rechnung |
| Steuerwirkung bei 42 % | rund 5.026 € | 11.965,60 € × 42 % |
| Eigenanteil nach Steuerwirkung | rund 6.940 € | Rechnung |
Ergebnis: Von knapp 12.000 € Beitrag trägt in diesem Beispiel das Finanzamt rund 5.000 € über die Steuerersparnis im selben Jahr. Die spätere Rente ist steuerpflichtig, bei Rentenbeginn in einigen Jahrzehnten zu einem Anteil nahe 100 %.
Beispielrechnung, gerundet. Ob und in welcher Höhe sie für Sie zutrifft, hängt immer von Ihrer individuellen Situation ab.
Wichtig: Die Angaben zu Steuern sind allgemeine Informationen und keine Empfehlung. Sie ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und wie sie für Sie gelten, klärt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
Worauf sich diese Antwort stützt
- Einkommensteuergesetz, § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 (Altersvorsorgeaufwendungen, Höchstbetrag, Anrechnung des steuerfreien Arbeitgeberanteils). gesetze-im-internet.de/estg/__10.html (abgerufen am 27.09.2026)
- Einkommensteuergesetz, § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa (Besteuerung der späteren Rente). gesetze-im-internet.de/estg/__22.html (abgerufen am 27.09.2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2026 (Beitragsbemessungsgrenzen allgemeine und knappschaftliche Rentenversicherung, Beitragssatz 18,6 %). deutsche-rentenversicherung.de (abgerufen am 27.09.2026)
- Sozialgesetzbuch VI, § 172a (Beitragszuschuss des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen). gesetze-im-internet.de/sgb_6/__172a.html (abgerufen am 27.09.2026)
Risiken und Gegenargumente
- Keine Kapitalauszahlung: Die Basisrente ist nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar und wird nur als lebenslange Rente gezahlt (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG).
- Kein Vermögen für die Erben: Abgesichert werden kann nur eine Rente für Hinterbliebene, etwa Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder.
- Der Vorteil hängt davon ab, dass Ihr Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als heute. Das ist üblich, aber nicht sicher.
- Kosten und Anlagerisiko des Vertrags zehren am Steuervorteil. Entscheidend sind die Effektivkosten im Produktinformationsblatt.
- Für Eigenkapital vor einer Niederlassung ist das Geld verloren. Ein frei verfügbares Depot ist dafür die bessere Wahl.
Was Finanz-Medizin leisten darf, und was andere prüfen müssen
Das übernehmen wir
- Freien Rahmen nach Anrechnung der Versorgungswerkbeiträge berechnen
- Basisrentenverträge nach Kosten und Anlage vergleichen und vermitteln
- Das Verhältnis von Basisrente und frei verfügbarem Depot planen
Das prüfen Steuerberatung, Rechtsanwalt oder andere
- Steuerberatung: tatsächliche Abzugsfähigkeit in Ihrer Steuererklärung, Soli und Kirchensteuer, Zusammenveranlagung
Finanz-Medizin ist Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO). Wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung und vermitteln keine Darlehen oder Immobilien (keine Erlaubnis nach § 34c oder § 34i GewO). Einzelheiten im Impressum.
Benedict Hintz
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO, zwei IHK-Qualifikationen, Registernummern D-5V3H-7KX3I-54 und D-F-107-RV51-31. Mehr als fünf Jahre Erfahrung in der Versicherungs- und Finanzberatung.
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