Finanzen in der AusbildungHol dir,
was dir zusteht.

Ob als MFA, ZFA, Pflegefachkraft, PTA oder Notfallsanitäter: Mit der ersten Ausbildungsvergütung beginnt dein eigenes Geld. Eure Zukunft ist uns wichtig — deshalb zeigen wir dir die drei Themen, mit denen du vom ersten Monat an mehr daraus machst.

Stand: September 2026 · kostenfrei und unverbindlich

Die drei wichtigsten Themen

Was in der Ausbildung zählt

Geld, das dir zusteht, Geld, das du zurückbekommst, und Schutz, der dich jung am wenigsten kostet.

1 · Förderung

Geld vom Chef und vom Staat

Viele Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen. Legst du sie in einem Fondssparplan an, gibt der Staat bis zu 20 % auf 400 € im Jahr dazu. Und du hast Anspruch auf eine Betriebsrente mit Zuschuss.

5. VermBG, § 1a BetrAVG

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2 · Steuern

Steuererklärung: oft Geld zurück

Wer Lohnsteuer zahlt, bekommt mit einer Erklärung häufig etwas zurück — etwa für Fahrten, Fachbücher oder Kurse. Und deine Eltern erhalten in der Regel weiter Kindergeld, solange du unter 25 bist und in der Erstausbildung steckst.

EStG, § 32 Abs. 4 · keine Steuerberatung

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3 · Absichern

Schutz, der jung am wenigsten kostet

Dein Beruf ist körperlich. Eine Absicherung der Arbeitskraft bekommst du jung und gesund am leichtesten. Und prüfe, ob deine Haftpflicht noch über die Eltern läuft.

Bedingungen je nach Tarif

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Thema 1

Förderung: vermögenswirksame Leistungen und Betriebsrente

Es gibt Geld, das dir zusteht, wenn du es abholst. Viele Azubis tun das nicht, weil es ihnen niemand erklärt.

Vermögenswirksame Leistungen: Ob dein Arbeitgeber sie zahlt, steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag. Du legst sie in einem Vertrag an, etwa einem Fondssparplan oder Bausparvertrag. Dazu kommt die Arbeitnehmer-Sparzulage: 20 % auf bis zu 400 € im Jahr bei Fondssparplänen, 9 % auf bis zu 470 € beim Bausparen. Seit 2024 gilt eine Einkommensgrenze von 40.000 € zu versteuerndem Einkommen — in der Ausbildung liegst du in aller Regel darunter.

Betriebsrente: Du hast Anspruch darauf, einen Teil deiner Vergütung in eine Betriebsrente umzuwandeln; spart der Arbeitgeber dabei Sozialabgaben, legt er 15 % dazu (§ 1a BetrAVG). Manche Arbeitgeber zahlen mehr. Was in der Praxis möglich ist, steht auf der Seite Benefits für MFA.

Hinweis: Ansprüche, Zulagen und Grenzen sind hier vereinfacht dargestellt. Das ist keine Empfehlung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind dein Arbeits- oder Tarifvertrag und die gesetzlichen Regelungen im Einzelfall.

Thema 2

Steuern: warum sich die Erklärung in der Ausbildung lohnt

In der Ausbildung ist die Steuererklärung meist freiwillig — und genau deshalb bleibt viel Geld liegen.

Wird dir Lohnsteuer abgezogen, bekommst du mit einer Erklärung oft einen Teil zurück. Absetzen kannst du zum Beispiel Fahrten zur Berufsschule und zum Betrieb, Fachbücher, Kurse und typische Berufskleidung. Die Erklärung kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.

Kindergeld: Deine Eltern bekommen für dich in der Regel weiter Kindergeld, solange du unter 25 bist und dich in der Erstausbildung befindest (§ 32 Abs. 4 EStG).

Später studieren? Wer nach der abgeschlossenen Ausbildung Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studiert, kann die Studienkosten als Werbungskosten ansetzen und als Verlust in die Berufsjahre vortragen. Mehr dazu auf der Seite Finanzen im Medizinstudium.

Wichtig: Die Angaben zu Steuern sind allgemeine Informationen und keine Empfehlung. Sie ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und wie sie für dich gelten, hängt von deiner persönlichen Situation ab und ist immer mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Steuerberatung leisten wir nicht selbst.

Thema 3

Absichern: dein Körper ist dein Kapital

Rücken, Hände, Psyche: Gesundheitsberufe fordern viel. Umso wichtiger ist eine Absicherung, die im Ernstfall trägt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung prüft deine Gesundheit bei Vertragsbeginn, der Beitrag hängt unter anderem vom Eintrittsalter ab. In der Ausbildung bekommst du sie am leichtesten. Viele Tarife lassen sich später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen, etwa nach der Übernahme oder bei mehr Gehalt.

Die private Haftpflicht läuft in der Erstausbildung oft noch über die Eltern. Frag nach, ob das bei dir gilt, und ab wann du einen eigenen Vertrag brauchst.

Mehr als Finanzen

Wer dir sonst noch weiterhilft

Für Steuern, Finanzierung und Förderung arbeiten wir mit Menschen zusammen, denen wir vertrauen — und bringen dich mit ihnen zusammen.

Steuerberater aus unserem Netzwerk

Wenn deine Steuererklärung mehr ist als ein paar Fahrten, oder wenn du nach der Ausbildung studieren willst und Kosten vortragen möchtest.

Bank- und Finanzierungspartner

Für das erste eigene Konto, den ersten Sparplan und später das erste Auto oder die erste Wohnung — über zugelassene Partner, ohne Druck.

Förderung

Aufstiegs-BAföG für Fortbildungen, Weiterbildungsstipendien und Zuschüsse, die dein Arbeitgeber oder deine Kammer anbietet.

Dein Arbeitgeber

Wenn du wissen willst, wie du vermögenswirksame Leistungen oder eine Betriebsrente ansprichst: Wir bereiten dir eine sachliche Übersicht vor.

Wer was macht: Steuerberatung leisten ausschließlich Steuerberaterinnen und Steuerberater. Kredite und Finanzierungen vermitteln wir nicht selbst — dafür fehlt uns die Erlaubnis nach § 34c und § 34i GewO. Wir stellen den Kontakt zu zugelassenen Partnern her und bereiten das Gespräch mit dir vor. Unsere eigene Beratung umfasst Versicherungen (§ 34d GewO) und Investmentfonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO).

Häufige Fragen

Was Azubis uns fragen

Das hängt von deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag ab. Viele Arbeitgeber zahlen sie. Legst du sie in einem Fondssparplan an, gibt es zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 20 % auf 400 € im Jahr, sofern du unter der Einkommensgrenze bleibst.

Oft ja, wenn dir Lohnsteuer abgezogen wurde. Fahrten, Fachbücher, Kurse und typische Berufskleidung können sich lohnen. Die Erklärung kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Das ist keine Empfehlung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Ja, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist. Nach § 1a BetrAVG kannst du einen Teil deiner Vergütung umwandeln; spart der Arbeitgeber dabei Sozialabgaben, legt er 15 % dazu.

Viele sichern sich früh ab, weil die Gesundheit bei Vertragsbeginn zählt und der Beitrag unter anderem vom Eintrittsalter abhängt. Ob eine Berufsunfähigkeits- oder eine Grundfähigkeitsversicherung zu dir passt, klären wir im Einzelfall.

Nichts. Erstgespräch, Bestandsaufnahme und Konzept sind kostenfrei. Wenn du eine Lösung umsetzt, erhalten wir die übliche Vergütung vom jeweiligen Anbieter; auf Wunsch legen wir sie vorher offen. Du entscheidest in Ruhe, und wenn gerade nichts zu tun ist, sagen wir dir das.

Deine Frage ist nicht dabei?

Stell sie uns direkt. Wir antworten dir persönlich und schnellstmöglich per E-Mail.

Bitte schreib deine Frage in ein, zwei Sätzen.
Bitte prüf deine E-Mail-Adresse.

Bitte keine Gesundheitsdaten, Vertrags- oder Kontonummern angeben.

Quellen

Fundstellen und Quellen dieser Seite

  1. Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG), § 13: Arbeitnehmer-Sparzulage 20 % auf bis zu 400 € (Vermögensbeteiligungen) und 9 % auf bis zu 470 € (Bausparen) im Jahr; Einkommensgrenze seit 1.1.2024 40.000 € zu versteuerndes Einkommen (Zusammenveranlagung 80.000 €). gesetze-im-internet.de/vermbg_5; Verband der Privaten Bausparkassen, 17.11.2023
  2. Betriebsrentengesetz (BetrAVG), § 1a. gesetze-im-internet.de/betravg
  3. Einkommensteuergesetz (EStG): § 9 (Werbungskosten), § 9 Abs. 6, § 32 Abs. 4 (Kinder in Ausbildung), § 10d. gesetze-im-internet.de/estg
  4. Abgabenordnung (AO), § 169 (Festsetzungsfrist, vier Jahre bei freiwilliger Erklärung). gesetze-im-internet.de/ao_1977
  5. Gewerbeordnung (GewO): § 34c, § 34d, § 34f, § 34i. gesetze-im-internet.de/gewo

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was für dich gilt, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Inhaltlich verantwortlich: Benedict Hintz, Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO) · Letzte inhaltliche Änderung: