Es gibt Geld, das dir zusteht, wenn du es abholst. Viele Azubis tun das nicht, weil es ihnen niemand erklärt.
Vermögenswirksame Leistungen: Ob dein Arbeitgeber sie zahlt, steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag. Du legst sie in einem Vertrag an, etwa einem Fondssparplan oder Bausparvertrag. Dazu kommt die Arbeitnehmer-Sparzulage: 20 % auf bis zu 400 € im Jahr bei Fondssparplänen, 9 % auf bis zu 470 € beim Bausparen. Seit 2024 gilt eine Einkommensgrenze von 40.000 € zu versteuerndem Einkommen — in der Ausbildung liegst du in aller Regel darunter.
Betriebsrente: Du hast Anspruch darauf, einen Teil deiner Vergütung in eine Betriebsrente umzuwandeln; spart der Arbeitgeber dabei Sozialabgaben, legt er 15 % dazu (§ 1a BetrAVG). Manche Arbeitgeber zahlen mehr. Was in der Praxis möglich ist, steht auf der Seite Benefits für MFA.