Finanzen im PharmaziestudiumVom Hörsaal in die Apotheke.
Mit einem Plan, der mitwächst.

Staatsexamen, praktisches Jahr, Approbation — und dann Offizin, Klinik, Industrie oder irgendwann die eigene Apotheke. Eure Zukunft ist uns wichtig: Hier stehen die drei Themen, die du im Studium angehen solltest.

Stand: September 2026 · kostenfrei und unverbindlich

Die drei wichtigsten Themen

Was im Pharmaziestudium zählt

Absicherung, Steuern, Berufsstart — mit ein paar Besonderheiten, die nur Pharmazie hat.

1 · Absichern

Deine Arbeitskraft früh absichern

Die Gesundheit zählt bei Vertragsbeginn, der Beitrag hängt unter anderem vom Eintrittsalter ab. Wer im Studium einsteigt, legt die Ausgangslage fest und kann die Rente zum Berufsstart je nach Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.

Bedingungen je nach Tarif

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2 · Steuern

Nach der PTA-Ausbildung Kosten vortragen

Wer vor dem Studium eine Ausbildung abgeschlossen hat, etwa als PTA, studiert steuerlich in Zweitausbildung. Studienkosten sind dann Werbungskosten und lassen sich als Verlust in die Berufsjahre vortragen.

§ 9 Abs. 6, § 10d EStG · keine Steuerberatung

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3 · Berufsstart

Approbation, Versorgungswerk, Krankenversicherung

Mit der Approbation wirst du Mitglied im Versorgungswerk der Apothekerkammer. Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung hat eine Frist von drei Monaten — bei jedem Arbeitgeberwechsel neu.

§ 6 SGB VI

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Thema 1

Absichern: Berufsunfähigkeit und Haftung

Ob in der Offizin, in der Klinik oder in der Industrie: Dein Einkommen hängt an deiner Arbeitskraft.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung prüft deine Gesundheit bei Vertragsbeginn. Wer jung und gesund einsteigt, hat in der Regel die besten Bedingungen. Achte darauf, wie der Tarif den pharmazeutischen Beruf bewertet und ob er eine Nachversicherung zum Berufsstart erlaubt.

Im praktischen Jahr arbeitest du in der Apotheke mit echten Patientinnen und Kunden. Kläre, wie du über den Ausbildungsbetrieb abgesichert bist, und ob deine private Haftpflicht noch über die Eltern läuft.

Thema 2

Steuern: Erststudium oder Zweitausbildung?

Viele Pharmaziestudierende haben vorher als PTA gearbeitet. Das ist steuerlich ein Vorteil, den viele nicht nutzen.

Erststudium: Die Kosten sind Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG), wirksam nur in Jahren mit eigenem Einkommen — etwa im praktischen Jahr, wenn es vergütet wird.

Nach einer abgeschlossenen Ausbildung von mindestens zwölf Monaten, etwa als PTA, sind Fachbücher, Laborbedarf, Fahrten, Umzüge und Prüfungsgebühren Werbungskosten (§ 9 Abs. 6 EStG). Das Finanzamt stellt die Verluste fest; sie mindern später dein zu versteuerndes Einkommen (§ 10d EStG). Welche Jahre sich noch nachholen lassen, prüft ein Steuerberater aus unserem Netzwerk.

Wichtig: Die Angaben zu Steuern sind allgemeine Informationen und keine Empfehlung. Sie ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und wie sie für dich gelten, hängt von deiner persönlichen Situation ab und ist immer mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Steuerberatung leisten wir nicht selbst.

Thema 3

Berufsstart: was nach der Approbation zu tun ist

Die ersten Monate nach der Approbation entscheiden über Dinge, die dich jahrzehntelang begleiten.

Versorgungswerk: Als Apothekerin oder Apotheker wirst du Mitglied im Versorgungswerk deiner Kammer. Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit zu beantragen — und bei jedem Arbeitgeberwechsel neu (§ 6 SGB VI).

Krankenversicherung und erstes Gehalt: Ob du zwischen gesetzlich und privat wählen kannst, hängt von deinem Einkommen ab. Die Entscheidung ist schwer umkehrbar. Und bevor sich die Ausgaben dem Gehalt anpassen, lohnt eine einfache Aufteilung in Rücklage, Absicherung und Vermögensaufbau.

Eigene Apotheke: Wer später eine Apotheke übernehmen will, braucht Eigenkapital, Bonität und einen belastbaren Plan. Den Kontakt zu Finanzierungspartnern stellen wir her.

Hinweis: Fristen und Voraussetzungen sind hier vereinfacht dargestellt. Das ist keine Rechtsberatung und keine Empfehlung. Verbindlich sind die Satzung deines Versorgungswerks und die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung; in Rechtsfragen hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Mehr als Finanzen

Wer dir sonst noch weiterhilft

Nicht jede Frage ist eine Versicherungsfrage. Für Steuern, Finanzierung und Förderung arbeiten wir mit Menschen zusammen, denen wir vertrauen — und bringen dich mit ihnen zusammen.

Steuerberater aus unserem Netzwerk

Für die Frage, ob deine Studienkosten Werbungskosten sind, und für Steuererklärungen mit Verlustfeststellung. Wir bereiten deine Unterlagen vor und stellen den Kontakt her.

Bank- und Finanzierungspartner

Für Studienfinanzierung, das erste Girokonto mit Dispo-Rahmen, der dich nicht auffrisst, und später die Finanzierung einer Praxis oder Apotheke — über zugelassene Partner.

Förderung und Stipendien

Deutschlandstipendium (300 € im Monat, einkommensunabhängig), BAföG und Stipendien der Begabtenförderungswerke. Wir zeigen dir, was es gibt; die Bewerbung schreibst du.

Kammer, Versorgungswerk, Fachschaft

Was die Berufsvertretung für dich tut, welche Fristen gelten und wo du Angebote für Studierende findest — damit du nichts verpasst, was dich nichts kostet.

Wer was macht: Steuerberatung leisten ausschließlich Steuerberaterinnen und Steuerberater. Kredite und Finanzierungen vermitteln wir nicht selbst — dafür fehlt uns die Erlaubnis nach § 34c und § 34i GewO. Wir stellen den Kontakt zu zugelassenen Partnern her und bereiten das Gespräch mit dir vor. Unsere eigene Beratung umfasst Versicherungen (§ 34d GewO) und Investmentfonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO).

Häufige Fragen

Was Pharmaziestudierende uns fragen

Wahrscheinlich ja, und zwar als Werbungskosten, wenn die PTA-Ausbildung eine abgeschlossene Erstausbildung war. Dann lassen sich Verluste in die Jahre mit Gehalt vortragen. Welche Jahre sich noch nachholen lassen, prüft ein Steuerberater mit dir. Das ist keine Empfehlung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Für viele ja, weil die Gesundheit bei Vertragsbeginn zählt und der Beitrag unter anderem vom Eintrittsalter abhängt. Ob es für dich passt, hängt von Gesundheit, Budget und Plänen ab.

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk klären und die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung innerhalb von drei Monaten beantragen, bei jedem Arbeitgeberwechsel neu. Dazu kommt die Entscheidung über die Krankenversicherung.

Wir bereiten die Finanzierung mit dir vor und stellen den Kontakt zu zugelassenen Bank- und Finanzierungspartnern her. Kredite selbst vermitteln wir nicht.

Nichts. Erstgespräch, Bestandsaufnahme und Konzept sind kostenfrei. Wenn du eine Lösung umsetzt, erhalten wir die übliche Vergütung vom jeweiligen Anbieter; auf Wunsch legen wir sie vorher offen. Du entscheidest in Ruhe, und wenn gerade nichts zu tun ist, sagen wir dir das.

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Stell sie uns direkt. Wir antworten dir persönlich und schnellstmöglich per E-Mail.

Bitte schreib deine Frage in ein, zwei Sätzen.
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Bitte keine Gesundheitsdaten, Vertrags- oder Kontonummern angeben.

Quellen

Fundstellen und Quellen dieser Seite

  1. Einkommensteuergesetz (EStG): § 9 Abs. 6 (Kosten einer Erstausbildung und eines Erststudiums), § 10 Abs. 1 Nr. 7 (Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr), § 10d (Verlustvortrag). gesetze-im-internet.de/estg
  2. Sozialgesetzbuch VI, § 6 (Befreiung von der Versicherungspflicht für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke; Antrag innerhalb von drei Monaten, bei jedem Arbeitgeberwechsel neu). gesetze-im-internet.de/sgb_6; Hinweise der Versorgungswerke, z. B. Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
  3. Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Deutschlandstipendium — 300 € im Monat, einkommensunabhängig, nicht auf das BAföG angerechnet (abgerufen September 2026). deutschlandstipendium.de
  4. Gewerbeordnung (GewO): § 34c, § 34d, § 34f, § 34i. gesetze-im-internet.de/gewo

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was für dich gilt, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Eure Zukunft ist uns wichtig

15 Minuten, dann weißt du, was jetzt dran ist.

Telefonisch oder per Video, kostenfrei und unverbindlich. Schreib im Formular kurz „Pharmaziestudium“ und dein Semester dazu.

Inhaltlich verantwortlich: Benedict Hintz, Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO) · Letzte inhaltliche Änderung: