Die ersten Monate nach der Approbation entscheiden über Dinge, die dich jahrzehntelang begleiten.
Versorgungswerk: Als Apothekerin oder Apotheker wirst du Mitglied im Versorgungswerk deiner Kammer. Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit zu beantragen — und bei jedem Arbeitgeberwechsel neu (§ 6 SGB VI).
Krankenversicherung und erstes Gehalt: Ob du zwischen gesetzlich und privat wählen kannst, hängt von deinem Einkommen ab. Die Entscheidung ist schwer umkehrbar. Und bevor sich die Ausgaben dem Gehalt anpassen, lohnt eine einfache Aufteilung in Rücklage, Absicherung und Vermögensaufbau.
Eigene Apotheke: Wer später eine Apotheke übernehmen will, braucht Eigenkapital, Bonität und einen belastbaren Plan. Den Kontakt zu Finanzierungspartnern stellen wir her.