Finanzsprechstunde · Rechtsform

Wann lohnt sich eine Praxis-GmbH?

Eine GmbH kann Gewinne niedriger besteuern, solange sie im Unternehmen bleiben. Dafür fällt Gewerbesteuer an, und Ausschüttungen werden erneut besteuert. Eine Beispielrechnung für Berlin 2026.

Die kurze Antwort

Das kann nur eine steuerliche und rechtliche Prüfung im Einzelfall beantworten. Für die vertragsärztliche Versorgung kommt eine GmbH praktisch nur als Träger eines Medizinischen Versorgungszentrums in Frage; ob und wie Ärztinnen und Ärzte sonst eine GmbH führen dürfen, regelt das Berufsrecht der Länder.

Steuerlich kann eine GmbH Vorteile haben, wenn hohe Gewinne dauerhaft im Unternehmen bleiben. Dafür fällt Gewerbesteuer an, und was ausgeschüttet wird, wird noch einmal besteuert.

Für wen diese Antwort gilt

Gilt für

  • Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber mit Gewinnen deutlich über dem privaten Bedarf
  • Praxen, die über ein MVZ nachdenken

Gilt nicht für

  • Wer den Gewinn im Wesentlichen privat braucht: Dann entfällt der Thesaurierungsvorteil.
Beispielrechnung

Die Rechnung mit allen Annahmen

Vereinfachte Belastung von 100.000 € Gewinn, Standort Berlin, Jahr 2026. Ohne Geschäftsführergehalt, Kirchensteuer und Freibeträge. Das ist keine Empfehlung und ersetzt keine Steuerberatung.

Annahmen

  • Gewinn vor Steuern: 100.000 €
  • GmbH: Körperschaftsteuer 15 %, Solidaritätszuschlag 5,5 % darauf, Gewerbesteuer mit Messzahl 3,5 % und Hebesatz Berlin 410 %
  • Ausschüttung: Abgeltungsteuer 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag
  • Einzelpraxis: freiberuflich, keine Gewerbesteuer; der Gewinn liegt komplett im Bereich des Grenzsteuersatzes von 42 %, ohne Solidaritätszuschlag

Rechnung

PostenBetragGrundlage
GmbH: Körperschaftsteuer (15 %)15.000 €§ 23 Abs. 1 KStG
GmbH: Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt)825 €§ 4 SolZG
GmbH: Gewerbesteuer (3,5 % × 410 %)14.350 €§§ 11, 16 GewStG
Belastung bei Thesaurierung30.175 €30,2 %
Ausschüttung des Rests (69.825 € × 26,375 %)18.416 €§ 32d EStG
Belastung bei vollständiger Ausschüttung48.591 €48,6 %
Einzelpraxis: Einkommensteuer (42 %)42.000 €§ 32a EStG

Ergebnis: Solange der Gewinn in der GmbH bleibt, ist er in diesem Beispiel mit rund 30 % belastet statt mit 42 %. Wird alles ausgeschüttet, liegt die Belastung mit rund 49 % darüber. Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise bis auf 10 % im Jahr 2032.

Beispielrechnung, gerundet. Ob und in welcher Höhe sie für Sie zutrifft, hängt immer von Ihrer individuellen Situation ab.

Wichtig: Die Angaben zu Steuern sind allgemeine Informationen und keine Empfehlung. Sie ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und wie sie für Sie gelten, klärt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.

Primärquellen

Worauf sich diese Antwort stützt

  1. Körperschaftsteuergesetz, § 23 Abs. 1 (Steuersatz; schrittweise Senkung ab 2028 durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, verkündet am 18.07.2025). gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__23.html (abgerufen am 27.09.2026)
  2. Gewerbesteuergesetz, § 2 Abs. 2 (Gewerbebetrieb kraft Rechtsform), § 11 (Steuermesszahl) und § 16 (Hebesatz). gesetze-im-internet.de/gewstg (abgerufen am 27.09.2026)
  3. Land Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen: Gewerbesteuer-Hebesatz 410 %. berlin.de/sen/finanzen/steuern (abgerufen am 27.09.2026)
  4. Solidaritätszuschlaggesetz, § 4 (Zuschlagsatz 5,5 %). gesetze-im-internet.de/solzg_1995/__4.html (abgerufen am 27.09.2026)
  5. Einkommensteuergesetz, § 32d (Abgeltungsteuer) und § 18 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit). gesetze-im-internet.de/estg (abgerufen am 27.09.2026)
  6. Sozialgesetzbuch V, § 95 Abs. 1a (Gründung und Rechtsformen von Medizinischen Versorgungszentren). gesetze-im-internet.de/sgb_5/__95.html (abgerufen am 27.09.2026)
  7. Bundesärztekammer: (Muster-)Berufsordnung, § 23a (Ärztegesellschaften). bundesaerztekammer.de (abgerufen am 27.09.2026)
Die andere Seite

Risiken und Gegenargumente

  • Gewerbesteuer: Eine GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig, eine freiberufliche Einzelpraxis nicht.
  • Doppelte Belastung bei Ausschüttung: Der Vorteil gilt nur für Gewinne, die im Unternehmen bleiben.
  • Kosten und Pflichten: Bilanzierung, Jahresabschluss, Offenlegung, Geschäftsführervertrag.
  • Zulassungsrecht: Eine Kassenpraxis lässt sich nicht einfach in eine GmbH einbringen. Der Weg führt über ein MVZ mit eigenen Anforderungen.
  • Einmal gegründet, ist der Weg zurück teuer. Die Entscheidung gehört an den Anfang einer langfristigen Planung.
Zuständigkeit

Was Finanz-Medizin leisten darf, und was andere prüfen müssen

Das übernehmen wir

  • Liquiditäts- und Vorsorgeplanung für beide Varianten aufbereiten, damit Sie und Ihr Steuerberater sie vergleichen können
  • Absicherung und betriebliche Versorgung an die Rechtsform anpassen

Das prüfen Steuerberatung, Rechtsanwalt oder andere

  • Steuerberatung: ob sich eine GmbH für Sie lohnt, einschließlich Geschäftsführergehalt, Pensionszusage und Ausschüttungspolitik
  • Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt: Gesellschaftsvertrag, Berufsrecht, MVZ-Gründung und Zulassung

Finanz-Medizin ist Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO). Wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung und vermitteln keine Darlehen oder Immobilien (keine Erlaubnis nach § 34c oder § 34i GewO). Einzelheiten im Impressum.

Benedict Hintz
Autor

Benedict Hintz

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO, zwei IHK-Qualifikationen, Registernummern D-5V3H-7KX3I-54 und D-F-107-RV51-31. Mehr als fünf Jahre Erfahrung in der Versicherungs- und Finanzberatung.

Veröffentlicht
Aktualisiert
Fachliche Prüfung
ausstehend

Korrekturen und Änderungen

  • : Erstveröffentlichung.

Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns an info@finanz-medizin.com. Jede Korrektur steht mit Datum in dieser Liste.

Ihre Zahlen statt Annahmen

Wir rechnen das für Ihre Situation nach.

Kostenfrei und ohne Verkaufsgespräch. Sie bekommen eine erste Einschätzung und einen Terminvorschlag.