Finanzsprechstunde · Niederlassung

Wie bereitet man finanziell eine Praxisübernahme vor?

Vom vollständigen Kapitalbedarf über Eigenkapital und Bonität bis zur Absicherung vor der Kreditzusage: die finanziellen Schritte vor einer Praxisübernahme, mit Beispielrechnung.

Die kurze Antwort

Erstens den Kapitalbedarf vollständig ermitteln: Kaufpreis, Modernisierung, Betriebsmittel für die Zeit bis zu den ersten Honorarzahlungen und die private Lebenshaltung. Zweitens zwei bis drei Jahre vorher Eigenkapital und Bonität aufbauen.

Drittens Berufsunfähigkeit und Todesfall absichern, bevor die Bank danach fragt. Förderdarlehen müssen in der Regel vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank beantragt werden.

Für wen diese Antwort gilt

Gilt für

  • Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die in den nächsten ein bis fünf Jahren eine Praxis übernehmen oder in eine Berufsausübungsgemeinschaft einsteigen wollen

Gilt nicht für

  • Neugründungen: Dort überwiegen Investitionen und Anlaufphase, der Kaufpreis entfällt.
Beispielrechnung

Die Rechnung mit allen Annahmen

Kapitalbedarf einer Übernahme. Alle Beträge sind frei gewählte Annahmen. Reale Durchschnittswerte veröffentlichen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung regelmäßig in ihrer Existenzgründungsanalyse.

Annahmen

  • Kaufpreis der Praxis: 250.000 €
  • Modernisierung, IT und Geräte: 60.000 €
  • Betriebsmittel: Fixkosten von 30.000 € im Monat für drei Monate, bis die Honorare der Kassenärztlichen Vereinigung regelmäßig fließen
  • Private Lebenshaltung: 4.000 € im Monat für sechs Monate
  • Eigenkapitalquote: 10 % oder 20 % des Bedarfs

Rechnung

PostenBetragGrundlage
Kaufpreis250.000 €Annahme
Modernisierung, IT, Geräte60.000 €Annahme
Betriebsmittel (3 × 30.000 €)90.000 €Annahme
Private Lebenshaltung (6 × 4.000 €)24.000 €Annahme
Kapitalbedarf gesamt424.000 €Summe
Eigenkapital bei 10 %42.400 €Rechnung
Eigenkapital bei 20 %84.800 €Rechnung

Ergebnis: Wer nur den Kaufpreis plant, unterschätzt den Bedarf in diesem Beispiel um 174.000 €. Betriebsmittel und private Lebenshaltung gehören in jede Finanzierungsanfrage.

Beispielrechnung, gerundet. Ob und in welcher Höhe sie für Sie zutrifft, hängt immer von Ihrer individuellen Situation ab.

Primärquellen

Worauf sich diese Antwort stützt

  1. Sozialgesetzbuch V, § 103 Abs. 3a und 4 (Nachbesetzungsverfahren in zulassungsbeschränkten Gebieten). gesetze-im-internet.de/sgb_5/__103.html (abgerufen am 27.09.2026)
  2. KfW Bankengruppe: Förderprogramme für Gründung und Nachfolge. kfw.de (abgerufen am 27.09.2026)
  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Niederlassung und Bedarfsplanung. kbv.de (abgerufen am 27.09.2026)
  4. Gewerbeordnung, §§ 34c und 34i (Erlaubnispflichten für Darlehens- und Immobiliardarlehensvermittlung). gesetze-im-internet.de/gewo (abgerufen am 27.09.2026)
Die andere Seite

Risiken und Gegenargumente

  • Der Kaufpreis ist verhandelbar, die Zulassung nicht garantiert: In gesperrten Planungsbereichen entscheidet der Zulassungsausschuss im Nachbesetzungsverfahren.
  • Die Zahlen der abgebenden Praxis beschreiben die Vergangenheit. Patientenstamm und Team können mit dem Wechsel schwanken.
  • Ein Investitionsstau wird oft erst nach der Übernahme sichtbar. Eine Besichtigung mit Blick auf Geräte und IT lohnt sich.
  • Zu viel gebundene Vorsorge vor der Übernahme fehlt als Eigenkapital.
Zuständigkeit

Was Finanz-Medizin leisten darf, und was andere prüfen müssen

Das übernehmen wir

  • Private Liquiditäts- und Vorsorgeplanung rund um die Übernahme
  • Absicherung von Darlehen, Arbeitskraft und Praxis vor der Kreditzusage
  • Aufbau von Eigenkapital in den Jahren davor

Das prüfen Steuerberatung, Rechtsanwalt oder andere

  • Darlehensvermittlung: Ihre Bank oder zugelassene Partner. Finanz-Medizin vermittelt keine Darlehen (keine Erlaubnis nach § 34c oder § 34i GewO).
  • Steuerberatung: Kaufpreisaufteilung, Abschreibung, Rechtsform
  • Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt: Kaufvertrag, Zulassungsrecht, Mietvertrag
  • Kassenärztliche Vereinigung: Bedarfsplanung und Förderung

Finanz-Medizin ist Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO). Wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung und vermitteln keine Darlehen oder Immobilien (keine Erlaubnis nach § 34c oder § 34i GewO). Einzelheiten im Impressum.

Benedict Hintz
Autor

Benedict Hintz

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO, zwei IHK-Qualifikationen, Registernummern D-5V3H-7KX3I-54 und D-F-107-RV51-31. Mehr als fünf Jahre Erfahrung in der Versicherungs- und Finanzberatung.

Veröffentlicht
Aktualisiert
Fachliche Prüfung
ausstehend

Korrekturen und Änderungen

  • : Erstveröffentlichung.

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