Erstens den Kapitalbedarf vollständig ermitteln: Kaufpreis, Modernisierung, Betriebsmittel für die Zeit bis zu den ersten Honorarzahlungen und die private Lebenshaltung. Zweitens zwei bis drei Jahre vorher Eigenkapital und Bonität aufbauen.
Drittens Berufsunfähigkeit und Todesfall absichern, bevor die Bank danach fragt. Förderdarlehen müssen in der Regel vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank beantragt werden.
Für wen diese Antwort gilt
Gilt für
- Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die in den nächsten ein bis fünf Jahren eine Praxis übernehmen oder in eine Berufsausübungsgemeinschaft einsteigen wollen
Gilt nicht für
- Neugründungen: Dort überwiegen Investitionen und Anlaufphase, der Kaufpreis entfällt.
Die Rechnung mit allen Annahmen
Kapitalbedarf einer Übernahme. Alle Beträge sind frei gewählte Annahmen. Reale Durchschnittswerte veröffentlichen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung regelmäßig in ihrer Existenzgründungsanalyse.
Annahmen
- Kaufpreis der Praxis: 250.000 €
- Modernisierung, IT und Geräte: 60.000 €
- Betriebsmittel: Fixkosten von 30.000 € im Monat für drei Monate, bis die Honorare der Kassenärztlichen Vereinigung regelmäßig fließen
- Private Lebenshaltung: 4.000 € im Monat für sechs Monate
- Eigenkapitalquote: 10 % oder 20 % des Bedarfs
Rechnung
| Posten | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Kaufpreis | 250.000 € | Annahme |
| Modernisierung, IT, Geräte | 60.000 € | Annahme |
| Betriebsmittel (3 × 30.000 €) | 90.000 € | Annahme |
| Private Lebenshaltung (6 × 4.000 €) | 24.000 € | Annahme |
| Kapitalbedarf gesamt | 424.000 € | Summe |
| Eigenkapital bei 10 % | 42.400 € | Rechnung |
| Eigenkapital bei 20 % | 84.800 € | Rechnung |
Ergebnis: Wer nur den Kaufpreis plant, unterschätzt den Bedarf in diesem Beispiel um 174.000 €. Betriebsmittel und private Lebenshaltung gehören in jede Finanzierungsanfrage.
Beispielrechnung, gerundet. Ob und in welcher Höhe sie für Sie zutrifft, hängt immer von Ihrer individuellen Situation ab.
Worauf sich diese Antwort stützt
- Sozialgesetzbuch V, § 103 Abs. 3a und 4 (Nachbesetzungsverfahren in zulassungsbeschränkten Gebieten). gesetze-im-internet.de/sgb_5/__103.html (abgerufen am 27.09.2026)
- KfW Bankengruppe: Förderprogramme für Gründung und Nachfolge. kfw.de (abgerufen am 27.09.2026)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Niederlassung und Bedarfsplanung. kbv.de (abgerufen am 27.09.2026)
- Gewerbeordnung, §§ 34c und 34i (Erlaubnispflichten für Darlehens- und Immobiliardarlehensvermittlung). gesetze-im-internet.de/gewo (abgerufen am 27.09.2026)
Risiken und Gegenargumente
- Der Kaufpreis ist verhandelbar, die Zulassung nicht garantiert: In gesperrten Planungsbereichen entscheidet der Zulassungsausschuss im Nachbesetzungsverfahren.
- Die Zahlen der abgebenden Praxis beschreiben die Vergangenheit. Patientenstamm und Team können mit dem Wechsel schwanken.
- Ein Investitionsstau wird oft erst nach der Übernahme sichtbar. Eine Besichtigung mit Blick auf Geräte und IT lohnt sich.
- Zu viel gebundene Vorsorge vor der Übernahme fehlt als Eigenkapital.
Was Finanz-Medizin leisten darf, und was andere prüfen müssen
Das übernehmen wir
- Private Liquiditäts- und Vorsorgeplanung rund um die Übernahme
- Absicherung von Darlehen, Arbeitskraft und Praxis vor der Kreditzusage
- Aufbau von Eigenkapital in den Jahren davor
Das prüfen Steuerberatung, Rechtsanwalt oder andere
- Darlehensvermittlung: Ihre Bank oder zugelassene Partner. Finanz-Medizin vermittelt keine Darlehen (keine Erlaubnis nach § 34c oder § 34i GewO).
- Steuerberatung: Kaufpreisaufteilung, Abschreibung, Rechtsform
- Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt: Kaufvertrag, Zulassungsrecht, Mietvertrag
- Kassenärztliche Vereinigung: Bedarfsplanung und Förderung
Finanz-Medizin ist Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO). Wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung und vermitteln keine Darlehen oder Immobilien (keine Erlaubnis nach § 34c oder § 34i GewO). Einzelheiten im Impressum.
Benedict Hintz
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO, zwei IHK-Qualifikationen, Registernummern D-5V3H-7KX3I-54 und D-F-107-RV51-31. Mehr als fünf Jahre Erfahrung in der Versicherungs- und Finanzberatung.
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- Aktualisiert
- Fachliche Prüfung
- ausstehend
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